Schiffsfonds – Verjährung der Ansprüche zum Jahresende, schnelles Handeln dringend geboten!

Schiffsfonds – Verjährung der Ansprüche zum Jahresende, schnelles Handeln dringend geboten!
20.11.2011493 Mal gelesen
Verjährung 2011 Schiffsfond: Die Zeit neigt sich dem Ende zu: nur noch bis zum 31.12.2011 haben viele Schiffsfonds-Anleger Zeit, um ihre Ansprüche gegenüber den Anlageberatern geltend zu machen. Wird während dieser Frist nichts unternommen, bleiben Anleger von Schiffsfonds auf ihren Verlusten sitzen

In den Schlagzeilen sind Schiffsfonds die letzten Jahre ohnehin schon . Nun berichtet SternTV die letzten Wochen auch noch, dass die Commerzbank Schiffsfonds an alte Menschen verkauft hat.

Bei geschlossenen Schiffsfonds werden Anleger zu Mitgesellschaftern und investieren hierbei in den Erwerb und die Verwaltung eines Schiffes. Diese wurden einmal in großer Zahl aufgelegt, doch mittlerweile befinden sich unzählige Schiffsfonds in der Krise. Durch die Weltwirtschafts- und Finanzkrise gingen die Fracht- und Charterraten drastisch zurück und der Containerverkehr auf den Weltmeeren brach ein. Gleichzeitig kam es aber auch zu einem Überangebot an Schiffen für die es keine Fracht gab, sodass viele Schiffe keine Beschäftigung gefunden haben und monatelang in den Häfen vor Anker lagen.  

Bereits 2009 gab es deshalb die ersten Insolvenzen der Schiffsfonds, im Jahre 2010 kamen noch einmal deutlich mehr hinzu. Schätzungen zufolge sollen ca. 250 000 Deutsche mindestens 45 Mrd. Euro in Schiffsfonds investiert haben, wobei ca. 1000 dieser Schiffsfonds von der Krise betroffen sind. Vielen Anlegern droht deshalb nun der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt Anlegern von Schiffsfonds folgendes mit: "Bei vielen Beratungsgesprächen, so stellten wir fest, wurden Anleger bezüglich der immensen Risiken der Schiffsfonds nicht vollumfänglich aufgeklärt. Ihnen wurde manchmal sogar völlig verschwiegen, dass sie ihre Einlage im schlimmsten Fall ganz verlieren könnten, dass es also ein Totalverlustrisiko gibt. Wir werden deshalb für die von uns betreuten Schiffsfonds-Anleger noch in diesem Jahr Klage einreichen." Enttäuschte Anleger sollten sich also, falls sie fehlerhaft bezüglich der Anlage beraten wurden, schnellstmöglich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche wenden.

Viele der Ansprüche verjähren zum Jahresende 2011, sodass umgehend gehandelt werden muss, wenn Anleger nicht auf ihren Verlusten sitzen bleiben möchten. Bei vielen Schiffsfonds verjähren die Ansprüche zum 31.12.2011 sogar endgültig und absolut, nämlich dann, wenn diese vor dem Jahr 2002 erworben wurden. Es wäre für die Anleger von Schiffsfonds also fatal noch länger zu warten, vor allem da gute Chancen auf eine Rückabwicklung des Anlageerwerbs bestehen.

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