DCM Renditefonds 16, 18, 22, 23 u.a. – Verjährung 2011, Anleger müssen sich beeilen

DCM Renditefonds 16, 18, 22, 23 u.a. – Verjährung 2011, Anleger müssen sich beeilen
20.11.20111010 Mal gelesen
Rechtsanwälte geben wichtige Informationen: Für Anleger der verschiedenen DCM Renditefonds (DCM Renditefonds 16, 18, 22, 23, Prime Office, Deutsche Bank) wird die Zeit langsam knapp: Verjährung droht zum 31.12.2011.

Die ehemals als Deinböck KG firmierende DCM AG wurde im Jahr 1986 gegründet und legt seither verschiedene geschlossene Fonds auf, worunter sich Immobilienfonds, Medienfonds, Containerfonds, Solarfonds, Flugzeugfonds und Dachfonds befinden. Die DCM AG bezeichnet sich hierbei als eine der führenden unabhängigen Emissionshäuser für geschlossene Fonds. Sie verwaltet rund 4,7 Mrd. € Investitionsvolumen bei ca. 90 000 Beteiligungen. Das Kernsegment stellen aber nach wie vor geschlossene Immobilienfonds dar, wobei diese in Immobilien im In- und Ausland investieren. Diese wurden als sogenannte DCM Renditefonds aufgelegt.

Viele Anleger der DCM Renditefonds sind aber von ihrer Anlage bitter enttäuscht: von den Versprechungen der Anlageberater (Deutsche Bank) ist nichts mehr übrig geblieben. Bei den DCM Renditefonds 18, 22 und 23 wurde das Immobilienvermögen kürzlich an die gegründete Prime Office AG übertragen, welche nun an die Börse gegangen ist. Hierbei mussten Anleger der DCM Renditefonds 18, 22 und 23 Abwertungen ihrer Anteile in erheblichem Umfang hinnehmen und wissen nicht wie es überhaupt weiter gehen soll.

Diese Verluste der Anleger der DCM Renditefonds müssen allerdings nicht hingenommen werden, da gute Chancen bestehen im Wege einer Schadensersatzklage gegen die Anlagevermittler Erfolg zu haben. "Unsere Erfahrung zeigt uns, dass viele Anleger falsch beraten wurden und ihnen somit Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Berater zustehen können. Viele der Anleger wussten über die enormen Risiken der DCM Renditefonds nicht bescheid, das Totalverlustrisiko wurde ihnen manchmal gänzlich verschwiegen", teilt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen mit, die bereits ca. 100 Anleger der DCM Renditefonds vertritt und berät.

Anleger der DCM Renditefonds können also auch heute noch ihr bereits verloren geglaubtes Geld zurückerhalten. Hierbei ist aber umgehendes Handeln erforderlich, da die Ansprüche aus den Anlagen an den DCM Renditefonds, die vor 2002 erworben wurden, zum Ende dieses Jahres endgültig verjähren. Danach können also keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden.

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