Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment waren vor allem in den Jahren 1999 und 2000 sehr populär: damals investierten deutsche Anleger rund 30 Milliarden Euro in diese Aktienfonds. Was sich zu dem damaligen Zeitpunkt noch als lohnende Investition darstellte, wurde ein Jahr später für viele Anleger in Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment zum finanziellen Alptraum: mit dem Börsencrash im Jahr 2001 verloren Anleger rund 160 Milliarden Euro. Der Absatz von Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment sank auf nur noch 13 % seiner Vorjahressumme.
Anleger, die sich damals auch an Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment beteiligten und durch den Börsencrash erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden hatten, sollten deshalb umgehend handeln. Oftmals können diese auch heute noch Schadensersatzansprüche gegenüber den Anlageberatern aus einer fehlerhaften Anlageberatung geltend machen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierzu mit: "Wenn die Anleger damals nicht über die Risiken der Aktienfonds (DEKA, DWS und Union Investment) aufgeklärt wurden, stellt dies eine Falschberatung dar. Zusätzlich wurde damals meistens nicht über die Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt, also über die Provisionen, die die Anlagevermittler von den Fondsgesellschaften erhalten haben. Auch dies stellt eine Falschberatung dar, sodass Anleger von Aktienfonds der DEKA, DWS und Union Investment unbedingt handeln sollten. Wir werden deshalb zur Sicherung ihrer Ansprüche noch in diesem Jahr Klage einreichen!"
Da die Zeit langsam knapp wird, sollte nicht länger gewartet werden. Zum 31.12.2011 verjähren die Ansprüche der Aktienfonds-Anleger der DEKA, DWS und Union Investment, die durch den Börsencrash geschädigt wurden, endgültig, sodass sie bei Verstreichenlassen dieser Frist auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
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