Seit dem Jahre 1999 werden Medienfonds von Herrn Ulrich Boll aufgelegt, wobei die Zahl auf mittlerweile 10 Boll Medienfonds angestiegen ist. Diese Boll Medienfonds können allerdings die anfänglichen Versprechungen nicht halten, da bei vielen nicht der Gewinn resultiert, der prospektiert wurde. Es kann bei einigen Boll Medienfonds sogar zum Totalverlust kommen, sowie zur Zahlungsverpflichtung des noch nicht bezahlten Einlagebetrags - die Einlage musste nicht sofort voll erbracht werden, was sich nun als Nachteil für die Anleger herausstellt. Weiterhin drohen den Boll Medienfonds aber auch steuerliche Probleme, sodass die Anleger mit Steuernachforderungen rechnen dürfen, welche zusätzlich einer rückwirkenden Verzinsung von 6 % p.a. unterliegen.
Anleger, die von ihrer Anlage an den Boll Medienfonds enttäuscht sind, sollten deshalb nicht mehr länger warten, sondern einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung eventueller Schadensersatzansprüche beauftragen. Oftmals bestehen solche Ansprüche, weil Anleger bei Beteiligungserwerb der Boll Medienfonds falsch beraten wurden. Hierbei mussten sie vollumfänglich über die Risiken der Boll Medienfonds aufgeklärt werden, so z.B. auch, dass die Einlage einem Totalverlustrisiko unterliegt. Ist dies nicht geschehen, so können auch heute noch Ansprüche gegen die Anlageberater geltend gemacht werden.
Allerdings sollten Anleger der Boll Medienfonds nicht mehr länger warten, da ihre Ansprüche zum Jahresende 2011 verjähren können. Vor allem, wenn die Zeichnung der Anteile vor dem Jahr 2002 erfolgte, droht den Anlegern zum 31.12.2011 die endgültige Verjährung ihrer Ansprüche, sodass diese ihre Ansprüche danach nicht mehr durchsetzen können und ihr Geld demnach für immer verloren ist.
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