Zahlreiche Anleger haben sich in den 1990er Jahren an den geschlossenen Immobilienfonds Dreländerfonds, DHB, Walter Fink, Dreiländerfonds: DLF 87/2, DLF 87/3, DLF 89/2, DLF 90/5, DLF 90/6, DLF 90/7, DLF 91/8, DLF 92/10, DLF 92/11, DLF 92/12, DLF 93/14, DLF 94/17, DLF 97/22, DLF 97/25, DLF 97/26, DLF 98/29 und DLF 99/32 beteiligt und eine böse Überraschung erlebt: die so sicher geglaubte Investition ging verloren und richtete einen erheblichen Schaden an. Anleger der Dreiländerfonds fühlen sich belogen und betrogen von den Beratern.
Es bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz und so das gesamte Kapital zurückzuerhalten, Ende 2011 ist jedoch endgültig Schluss: aufgrund einer Gesetzesänderung 2002 verjähren die Ansprüche gegen Berater und Banken endgültig. Anleger der Dreiländerfonds, DHB, Walter Fink sollten daher dringend noch 2011 einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Ansprüche beauftragen.
Weitere Informationen finden Anleger hier:
Dreiländerfonds Infoportal Verjährung
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