Anlegern von Medienfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds und Zertifikate droht zum Ende 2011 die Verjährung ihrer Ansprüche

Anlegern von Medienfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Schiffsfonds und Zertifikate droht zum Ende 2011 die Verjährung ihrer Ansprüche
13.11.2011621 Mal gelesen
Viele Anleger von Immobilienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds (Union Investment, DEKA, DWS), Medienfonds und Zertifikaten haben nun die letzte Chance etwas gegen die bereits eingefahrenen oder noch drohenden Verluste zu unternehmen: Ende 2011 verjähren viele Ansprüche, sodass Anleger dieser Kapitalanlagen unbedingt handeln sollten, ansonsten bleiben sie auf ihren Verlusten sitzen.

Ansprüche geschädigter Kapitalanleger (Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds, Zertifikate, Aktienfonds etc.) verjähren zum Jahresende 2011 in Milliardenhöhe, wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet werden. Dies bedeutet für Anleger, dass sie trotz Bestehens solcher Ansprüche vollständig auf ihrem Schaden sitzen bleiben würden, da durch die Verjährung die Durchsetzbarkeit der Ansprüche gehindert ist. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH informiert deshalb die Anleger von fehlgeschlagenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Aktienfonds, Zertifikate und Medienfonds über die drohende Verjährung ihrer Ansprüche. Verluste können somit im besten Fall gänzlich verhindert werden.

Vermittelt wurden die Schiffsfonds, Immobilienfonds, Medienfonds, Aktienfonds und Zertifikate durch verschiedene Banken und freie Anlageberater, die im Folgenden beispielhaft genannt sind: Targobank, Commerzbank, Deutsche Bank, Hypovereinsbank, Uni Credit, Volksbank, Sparkasse, Apobank Deutsche Apotheker- und Ärztebank, DVAG Deutsche Vermögensberatung, AWD, Allfinanz, Bonnfinanz, Plansecur etc.

Anleger, die ihre Anteile an den Schiffsfonds, Medienfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Zertifikate vor dem Jahr 2002 erworben haben, sollten sich umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, da diese Ansprüche Ende 2011 absolut und endgültig verjähren. Wurden Anleger bei ihrer Zeichnung der Anteile falsch beraten, so können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater erhoben werden. Vor allem aber auch Anleger in Aktienfonds der DEKA, Union Investment und DWS, die durch den Börsencrash 2001 erheblich geschädigt wurden, haben auch heute noch gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage.

Schnelles Handeln ist also derzeit geboten, da nur so eine Möglichkeit besteht, bereits verloren geglaubtes Kapital zurückzuerhalten. Die Verjährung muss also noch in diesem Jahr gehemmt werden, ansonsten realisiert sich der Schaden aus der Anlage an den Medienfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds, Aktienfonds, Zertifikate vollständig.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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