Dr. Peters DS-Fonds 111 – Fondsschiffe werden verkauft, Fonds wird abgewickelt, Totalverlust droht

Dr. Peters DS-Fonds 111 – Fondsschiffe werden verkauft, Fonds wird abgewickelt, Totalverlust droht
10.10.2011463 Mal gelesen
Totalverlust bei Dr. Peters DS-Fonds 111: Was Anleger tun können. Rechtsanwälte informieren.

Am 5. Oktober fand eine Gesellschafterversammlung der Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 statt, wobei über die Zukunft des Schiffsfonds abgestimmt und nun besiegelt wurde: die Gesellschafterversammlung hat unter dem Druck der finanzierenden Banken den Verkauf der beiden Fondsschiffe DS Performer und DS Power beschlossen. Der Dr. Peters DS-Fonds 111 wird nun also abgewickelt werden.

Die Verkaufserlöse der beiden Tanker des Dr. Peters DS-Fonds 111 dürften aber so niedrig ausfallen, dass die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten nicht völlig gedeckt werden können. Wie die Fondszeitung berichtete, stellte die Geschäftsführung des Dr. Peters DS-Fonds 111 eine Rechnung auf: bei einem Verkaufserlös von 32 Mio. Dollar steht dem Dr. Peters DS-Fonds 111 eine Verschuldung von 59,5 Mio. Dollar gegenüber. Dies bedeutet somit, dass auch die Banken auf rund die Hälfte ihrer Gelder verzichten müssten.

Schlimmer noch aber für die Anleger: diese verlieren nämlich ihr gesamtes in den Dr. Peters DS-Fonds 111 investiertes Kapital, ein Totalverlust ist also zu befürchten. Allerdings könnte es für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 sogar noch unerfreulicher werden, da möglicherweise nun auch Ausschüttungen von ihnen zurückgefordert werden.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 haben also durch den Verkauf der Schiffe wohl den Totalverlust ihres Kapitals zu erleiden. Abhilfe kann aber geschaffen werden, wenn sich Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 in anwaltliche Beratung begeben, damit dieser überprüfen kann, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zustehen. Den Verlusten kann somit entgegengewirkt werden, da bei Bestehen eines solchen Schadensersatzanspruchs aus einer fehlerhaften Anlageberatung die Bank verpflichtet ist, die Anlage an dem Dr. Peters DS-Fonds 111 rückabzuwickeln.

Eine Falschberatung liegt vor, wenn Anleger nicht über die Risiken des Dr. Peters DS-Fonds 111 aufgeklärt wurden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen teilt hierzu mit: "Vielen Anlegern wurde die Anlage an dem Dr. Peters DS-Fonds 111 als sicher und risikolos und deshalb geeignet zur Altersvorsorge angepriesen. Deshalb verwundert es nicht, dass diese über die negative Entwicklung des Dr. Peters DS-Fonds 111 völlig schockiert sind. Da die Beteiligung an dem Dr. Peters DS-Fonds 111 aber eine unternehmerische darstellt, wo der Anleger am Gewinn aber auch an den Verlusten der Gesellschaft vollständig teilnimmt, ist diese Aussage der Berater grob falsch." Vor allem das Risiko eines Totalverlustes, das sich nun wohl realisiert, hätte den Anlegern bei der Beratung also aufgezeigt werden müssen.

Aber auch wenn Anlegern Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, die die Banken von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung der Anteile an dem Dr. Peters DS-Fonds 111 erhalten haben, so liegt eine Aufklärungspflichtverletzung vor, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt. Vor allem die Erfahrung hat gezeigt, dass über diese Kick-Backs meist nicht aufgeklärt wurde.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds 111 haben also gute Möglichkeiten ihre drohenden erheblichen Verluste durch eine Schadensersatzklage gegen die Banken und Anlageberater zu vermindern oder vollständig abzuwenden. Allerdings sollte schnell gehandelt werden, da die Ansprüche jederzeit verjähren können.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de