Fundus Fonds 31 „Hotel Adlon“ – Anwälte informieren, Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011 endgültig!

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.06.20111148 Mal gelesen
Fundus Fonds: Anwälte raten zur Klage bevor Ende 2011 Ansprüche verjähren.

Gegründet wurde der Fundus Fonds 31 im Jahre 1994, welcher seither das Hotel Adlon in Berlin finanziert. Rund 5000 Anleger haben sich hierbei beteiligt, wobei sie große Erwartungen in die Rendite des Fundus Fonds 31 hegten. Diese haben sich allerdings, wie bei so vielen anderen Fundus Fonds auch, nicht bestätigt und die Anleger des Fundus Fonds 31 wurden herb von ihrem Investment enttäuscht.

Die Anleger des Fundus Fonds 31 erhielten bereits seit 2009 keine Ausschüttungen mehr. Zudem bezahlt die Adlon-Holding GmbH, welche seit etwa 2008 einen Wellnessbereich und Restaurants im Hotelkomplex betreibt, ihre Mieteinnahmen nicht. Ihr wurden bisher allein für das Jahr 2010 und 2011 die Mietzahlungen in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro erlassen - Geld, welches der Fundus Fonds 31 selbst gut zur Tilgung seiner Kreditschulden von ca. 160 Mio. Euro gebrauchen könnte. Mieteinnahmen der Adlon-Holding GmbH sollen frühestens 2012 vereinnahmt werden können.

Geschädigte Fundus Fonds 31-Anleger sollten deshalb ihre Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Anleger des Fundus Fonds 31 in den nächsten Jahren ihre Ausschüttungen erhalten werden. Wurden Anleger des Fundus Fonds 31 nicht anlage- und anlegergerecht über die speziellen Risiken solcher geschlossener Immobilienfonds wie dem Fundus Fonds 31 aufgeklärt, z.B., dass ein Totalverlustrisiko des eingezahlten Kapitals besteht, so stellt dies eine Beratungspflichtverletzung dar, welche zum Schadensersatzanspruch führt.

Ebenso stellt es eine Verletzung ihrer Aufklärungspflichten dar, wenn die Banken die Anlage an dem Fundus Fonds 31 als bestens geeignet zur Altersvorsorge angepriesen haben, da diese Äußerung so nicht haltbar ist: bei der Anlage an dem Fundus Fonds 31 handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, wobei der Anleger an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt ist, sowie jedoch auch an den Verlusten, welche immens sein können. Verletzt haben Banken ihre Beratungspflichten gegenüber dem Anleger des Fundus Fonds 31 auch dann, wenn sie ihm Kick-Backs, also Rückvergütungen an die Banken, verschwiegen haben, da dem Anleger in diesem Fall der Interessenkonflikt, in welchem sich die Bank befindet, nicht offenbart wird.

Anleger des Fundus Fonds 31 sollten allerdings schnell handeln und ihre Verluste schon jetzt begrenzen, da ihre Schadensersatzansprüche Ende des Jahres 2011 endgültig verjähren. Dies bedeutet, dass sie, wenn sie ihre Ansprüche nicht bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber den Banken geltend gemacht haben, auf ihrem Schaden sitzen bleiben werden, da die Ansprüche danach nicht mehr durchsetzbar sind. Die Frist bis Ende 2011 sollte von Anlegern des Fundus Fonds 31 also unbedingt gewahrt werden, da mitunter gute Erfolgsaussichten einer Klage bestehen.

Sollten Sie durch den Fundus Fonds 29 geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

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