Fundus Fonds 34 „Grand Hotel Heiligendamm“ – Anwälte informieren, Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011 endgültig!

Aktien Fonds Anlegerschutz
13.06.2011647 Mal gelesen
Ansprüche verjähren zum Jahresende. Anleger sollte handeln!

Der im Jahre 1999 aufgelegte Fundus Fonds 34 sammelte Kapital von rund 2000 Anlegern um das Luxushotel "Grand Hotel Heiligendamm" im Jahr 2003 zu eröffnen und durch die Firma Kempinski betreiben zu lassen. Allerdings erzielte das Hotel nur im Jahr 2007 - das Jahr des G8-Gipfels- ein ausgeglichenes Ergebnis in der Bilanz, die Jahre zuvor und danach wurden nur Verluste erwirtschaftet. Erst im Jahr 2010 konnte der Fundus Fonds 34 wieder ein positives Hotelergebnis vorweisen, fraglich ist, ob diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten wird.

Im März 2011 fand eine Gesellschafterversammlung des Fundus Fonds 34 statt, wobei mit 74 % der Stimmen ein Sanierungskonzept beschlossen wurde: das Sanierungskonzept sieht einen drastischen Kapitalschnitt vor, wobei zunächst 127 Mio. Euro Anlegerkapital auf 12,7 Mio. Euro herabgesetzt werden (entspricht einer Abschreibung von 90 %), um im Anschluss daran dem Fundus Fonds 34 neues Kapital iHv. ca. 32,5 Mio. Euro zuzuführen. Durch dieses Konzept verspricht sich das Management des Fundus Fonds 34 diesen komplett zu entschulden und ab 2015 sollen Anleger erstmals wieder Ausschüttungen erhalten.

Ob diese optimistischen Zahlen für den Fundus Fonds 34 erreicht werden können, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Anleger, die aber von ihrem Fundus Fonds 34 enttäuscht sind und weitere Verluste befürchten, sollten jetzt schon handeln und entsprechende Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Solche Ansprüche aus Beratungshaftung entstehen, wenn dem Anleger die speziellen Risiken des Fundus Fonds 34 nicht aufgezeigt wurden. So vor allem, wenn ihnen die Anlage an dem Fundus Fonds 34 als bestens geeignet zur Altersvorsorge empfohlen wurde. Dies stellt eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar, da die Beteiligung an dem Fundus Fonds 34 eine unternehmerische ist, bei dem der jeweilige Anleger am Gewinn aber auch an den Verlusten des Fundus Fonds 34 beteiligt ist, weswegen, bei dem bestehenden Totalverlustrisiko, nicht von einer Anlage für die Altersvorsorge gesprochen werden kann.

Ebenso verhält es sich, wenn dem Anleger Rückvergütungen, die die Bank für die Anlageempfehlung erhalten hat (sogenannte Kick-Backs), verschwiegen wurden, auch dies führt zu einem Schadensersatzanspruch. Geschädigte Anleger des Fundus Fonds 34 sollten deshalb nicht länger warten, sondern vielmehr schnell handeln, da alle ihre Ansprüche endgültig mit dem Schluss des Jahres 2011 verjähren. Machen sie ihre Ansprüche also nicht bis maximal zum 31.12.2011 geltend, so können diese nicht mehr durchgesetzt werden und Anleger des Fundus Fonds 34 bleiben - trotz der guten Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage - auf ihrem Schaden sitzen.

Sollten Sie durch den Fundus Fonds 34 geschädigt sein, können Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit uns in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/fundus-fonds