Nach dem Tod des maßgeblichen Leiters der Fondsgesellschaften wurde offensichtlich, dass für diesen Fall keine Vorsorge getroffen war. Weder bestand eine belastbare Nachfolgeregelung, noch waren Mitarbeiter der Gesellschaften mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet.
Die Anleger hatten einen unabhängigen Fachmann als Notgeschäftsführer vorgestellt. Gleichwohl bestellte das Amtsgericht München den von der Familie des Verstorbenen vorgeschlagenen Herrn Gregory Schmerz zum Geschäftsführer der Fondsinitiatorin. Dieser stellte am 5. April 2011 den Insolvenzantrag für die Gesellschaft.
Was diese Entwicklung für die Fondsgesellschaften München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II und III bedeutet, steht in den Sternen. Der neu installierten Geschäftsführung ist es bislang nicht gelungen, Anleger über die wirtschaftliche Lage der beiden München-Fonds zu informieren. Ob diese das angelegte Kapital jemals zurückerhalten, wenn sie nicht selbst aktiv werden, ist völlig offen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Die KANZLEI GÖDDECKE vertritt Anleger der München-Fonds, um deren Anlagekapital zu retten. Es spricht viel dafür, dass Anlegern auch Ansprüche gegenüber der Treuhandkommanditistin, der Convent Steuerberatungs GmbH zustehen. Die KANZLEI GÖDDECKE nimmt dabei die Anlegerinteressen gegenüber der Convent Steuerberatungs GmbH wahr.
Ferner wird geprüft, ob sich die jeweils tätigen Anlagevermittler in jedem Einzelfall pflichtgemäß verhalten haben, als sie den geschädigten Anleger die München-Fonds anboten. Vielfach müssen sie den eingetretenen Schaden ersetzen, wenn sie nicht fachgerecht und vollständig über alle Risiken informiert haben.
Quelle: eigene Recherche
05. Mai 2011 (Rechtsanwalt Daniel Vos)