Beluga Shipping-Krise setzt Schiffsfonds-Anlegern weiter zu

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.03.2011677 Mal gelesen
Die Krise der in Schieflage geratenen Bremer Reederei Beluga reißt nicht ab. Hatte selbige durch die unlängst bekannt gewordene Kündigung sämtlicher Charterverträge durch den Schiffsfondsfinanzierer HCI Capital zuletzt auf einen Schlag 20 Schiffe verloren, so steuert das Bremer Traditionsunternehmen durch die Insolvenzanmeldungen zweier Töchter – der Beluga Chartering GmbH sowie der Beluga Shipping GmbH - nunmehr immer tiefer in die Havarie. Neben ca. 330 Mitarbeitern am Bremer Stammsitz sind von dem Sog in die Tiefe auch ca. 15.000 Schiffsfondsanleger betroffen.

  Bis zu 46 Schiffsfondsbeteiligungen betroffen 

Neben HCI Capital hatten noch weitere Schiffsfondsinitiatoren, OwnerShip Emissionshaus, Oltmann, Elbe Emissionshaus EEH, Nordkontor, K S Frisia,DHF Deutsche Fonds Holding und Bluewater Schiffean Beluga verchartert. Die an den Bremer Reeder vercharterten Schiffe verteilen sich dabei auf insgesamt 46 Schiffsfonds, an denen sich bis zu 15.000 Anleger mit deren Einlagen beteiligt haben. Anlegern droht Totalverlust Die von den Auswirkungen der Beluga-Krise betroffenen Schiffsfonds stehen nunmehr vor der Problematik, in kürzester Zeit den bisherigen Konditionen entsprechende Charterverträge abzuschließen. Expertenkreisen zufolge dürfte dies jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen zu bewerkstelligen sein. Für die Zeichner der hier involvierten Schiffsfonds hätte ein Scheitern der Sanierungsbemühungen fatale Folgen: Ihnen drohen in diesem Falle erhebliche finanzielle Einbussen bis zu einem Totalverlust der seinerzeit geleisteten Einlage

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Schiffsfondsanleger 

Schiffsfondsanleger, deren Beteiligung in der Regel über externe Finanzvermittler oder Kreditinstitute vertrieben wurden, sind in rechtlicher Hinsicht nicht schutzlos gestellt.
Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.
Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds sollten dabei stets deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.