Medico-Fonds 30 und Medico-Fonds 32 aktuell: Anleger sollen Kapitalerhöhung zustimmen

Aktien Fonds Anlegerschutz
24.03.20111593 Mal gelesen
Auch im Jahr 2011 bleiben die ohnehin schon Leid geprüften Medico-Fonds-Anleger von Hiobsbotschaften nicht verschont: Mitte dieser Woche wurden nun auch die Anleger des Medico-Fonds Nr. 30, Büro-Center Magdeburg KG, sowie des Medico-Fonds Nr. 32, Havemannstraße KG, mittels Anwaltsrundschreiben der die Fondsgeschäftsführung Gebau vertretenen Rechtsanwälte letztmalig aufgefordert, bis spätestens 30. bzw. 31.03. der zur vermeintlichen Rettung der Fonds initiierten Kapitalerhöhung die Zustimmung zu erteilen. Im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Zustimmungsfrist wird den Medico-Fonds-Anlegern bereits hilfsweise die klageweise Eintreibung der früheren Ausschüttungen aus Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung angedroht.

Viele Anleger verweigern sich Sanierungs- und Entschuldungskonzept


Bislang waren alle Versuche der Fondsgeschäftsführung, die sich in nicht geringer Anzahl dem als alleiniges Rettungsmittel propagierten Entschuldungs- und Sanierungskonzept vehement verweigernden Anleger doch noch zu einer freiwilligen Annahme zu bewegen, gescheitert. Selbst eine seitens der Fondsgeschäftsführung den bis dato zahlungsunwilligen Anlegern stets als Szenario im Falle des Scheiterns in Aussicht gestellte drohende Insolvenz der Fonds und eine damit einhergehende Inanspruchnahme seitens der Fondsgläubiger vermochte einen Großteil der betroffenen Zeichner nicht zu einer Umkehr zu bewegen.

Letztes Mittel: Anwaltsrundschreiben mit Klageandrohung


Als vermeintlich letztes Mittel sollen nun Anwaltsrundschreiben mit kurzen Zustimmungsfristen und gleichzeitiger Klageandrohung die bis dato standhaft gebliebenen Anleger zum Einlenken bringen. Auffällig hieran ist, dass die ursprünglich die Interessen der Fondsgeschäftsführung vertretene Anwaltskanzlei sich bereits zuvor seitens der Fondsgläubigerin Zahlungsansprüche hatte abtreten lassen und im Falle des fruchtlosen Zuwartens den Anlegern deren zwangsweise Geltendmachung in Aussicht stellt.
Die auch im Medico-Fonds Nr. 30 sowie im Medico-Fonds Nr. 32 den Anlegern nur sehr kurz angesetzte Entscheidungsfrist lässt abermals vermuten, dass den Gesellschaftern die Möglichkeit genommen werden soll, ihre Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen. Betroffene Medico-Fonds Nr. 30 und Medico-Fonds Nr.  32-Anleger sollten sich hiervon jedoch weder beeindrucken noch einschüchtern lassen, sondern vielmehr umgehend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.