Schadensersatz bei Falschberatung offener Immobilienfonds

Aktien Fonds Anlegerschutz
07.03.2011856 Mal gelesen
Das Scheitern der offenen Immobilienfonds wie z. Bsp. P2 Value, Degi Europa und US-Grundinvest führt zu einem enormen Schaden bei den betroffenen Anlegern. In den vergangenen Jahren wurde vielfach ahnungslosen Anlegern von bekannten und seriösen Banken die Beteiligung an offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage empfohlen. Über das bestehende Totalverlustrisiko oder ähnliche Risiken wurde nicht aufgeklärt.

Schätzungsweise 85 Milliarden Euro wurden in 45 verschiedene offene Immobilienfonds investiert. In der Zwischenzeit sind 13 dieser Fonds entweder ausgesetzt oder befinden sich in Auflösung. Anleger können hier kaum mehr mit einem Kapitalrückfluss rechnen.

 

Die Bundesregierung möchte nun durch ein neues Anlegerschutzgesetz die Rechte der Anleger verbessern.

 

Neue Gesetzgebung:

 

Die bisherige Beratungsqualität der Banken wurde erst vor Kurzem von der Stiftung Warentest als "jämmerlich" bezeichnet. Ein neues Anlegerschutzgesetz soll ab 2013 die Kunden besser schützen. Auch Banken müssen dann verbindliche Kurzinformationsblätter für private Investoren bereitstellen. Die wichtigsten Angaben über die Kapitalanlage, wie beispielsweise Risiken, Erträge und Kosten sollen auf dem Beipackzettel verständlich formuliert sein. Desweiteren soll bei der BaFin ein Register für Anlageberater eingerichtet werden. Die Anlageberater sollen auf Ihre Qualifikation hin geprüft und überwacht werden.

 

Das neue Gesetz wird den derzeit betroffenen Anlegern von offenen Immobilienfonds leider nicht helfen. Die Beratungen liegen bereits lange Jahre zurück. In der Vergangenheit wurde Ihnen von Ihren Bankberatern diese Investments ohne eine umfassende Risikoaufklärung vermittelt. Für diejenigen Anleger, die von einer derartigen Falschberatung betroffen sind, besteht jedoch die Möglichkeit Ihre Schadensersatzforderungen gegenüber der Bank geltend zu machen.

 

Schadensersatzprüfung gegenüber der beratenden Bank:

 

Betroffenen Anlegern von offenen Immobilienfonds wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der stets zu beachtenden kurzen Verjährungsfristen ist hier ein umgehendes Handeln geboten.