AXA Immoselect - Fonds wertet ab - Was Anleger nun tun sollten, Rechtsanwälte informieren

Aktien Fonds Anlegerschutz
12.02.20111656 Mal gelesen
AXA Immoselect wertet ab durch Neuberwertung von Immobilien. Müssen nun bangen?

Der AXA Immoselect musste sich der jährlichen Neubewertung unterziehen. Dabei wurden vier Immobilien in Spanien, Belgien und Frankreich um insgesamt 9,5 % abgewertet. Der Anteilswert des AXA Immoselect fiel daraufhin um 60 Cent auf € 55,54. Der AXA Immoselect ist weiterhin geschlossen und Anleger kommen nicht an ihr Geld.

Müssen die Anleger wie beim dem Morgan Stanley P2 Value um ihr Vermögen bangen? Dieser Fonds wurde in der Vergangenheit immer wieder massiv abgewertet und muss nun sogar liquidiert werden. Anleger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Derzeit ist der P2 Value an der Börse nur noch ca. 20% seines ursprünglichen Wertes wert. Anleger des AXA Immoselect stellen sich nun die Frage, ob ihnen dieses Schicksal auch droht. Absehbar ist dies derzeit nicht, solch hohe Abwertungen sind jedoch bei dem AXA Immoselect kaum zu erwarten.

Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger des AXA Immoselect vertritt und Verfahren eingeleitet hat, teilt mit, dass Anleger des AXA Immoselect sehr verunsichert sind und zwar zu Recht. Die Anlage wurde den Anlegern meist als sicher und sparbuchähnlich verkauft. Von einer Schließung oder Abwertungen war hingegen nie die Rede. Anleger des AXA Immoselect sollten vielmehr ohne Verlust jederzeit an ihr Geld kommen können. Wie die Anleger des AXA Immoselect nun erkennen müssen, trifft dies nicht zu. Anleger können bei offenen Immobilienfonds erhebliche Verluste erleiden.

Rechtsanwalt Dr. Stoll empfiehlt Anlegern des AXA Immoselect vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten umgehend zu handeln. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen, mit denen sie ohne Schaden aus dem AXA Immoselect  rauskommen können. Dies gilt insbesondere bei einer falschen Aufklärung über die Risiken, wie sie in den meisten Fällen vorliegt. Außerdem kann sich aus dem Verschweigen von Kick-Backs (Provisionen) ein Anspruch ergeben.

Anleger des AXA Immoselect sollten aufgrund der drohenden Verjährung umgehend handeln, bevor es zu spät ist. Eine solche Verjährung kann täglich drohen, weshalb sofortiges Handeln zu empfehlen ist. Gerade vor dem Hintergrund der schlechten Nachrichten ist dies zu empfehlen.

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http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/axa-immoselect-geschlossen-handlungsmoeglichkeiten-fuer-anleger-klage-schadensersatz