TMW Immobilien Weltfonds bleibt geschlossen- Anleger sollten Klage auf Schadensersatz prüfen lassen!

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.01.2011710 Mal gelesen
Hilfe für Anleger des TMW Immobilien Weltfonds. Verjährung droht!

Der erst 2005 aufgelegte offene Immobilienfonds "TMW Immobilien Weltfonds" bleibt weiterhin geschlossen, das heißt dass er auch künftig keine Anteile der Anleger zurücknehmen wird. Diese Meldung ließ die Geschäftsführung der TMW Pramerica Property Investment GmbH am 20.01.2011 verlauten. Anleger des TMW Immobilien Weltfonds könnten also bis spätestens zum 8. Februar 2012 an ihre Investition in den Fonds gebunden sein.

Schon im Oktober 2008 war der TMW Immobilien Weltfonds das erste Mal geschlossen worden, da schon damals liquide Mittel in nicht unerheblichem Maße abgeflossen sind. Nach einer kurzen Öffnungsphase -beginnend Ende 2009- setzte der TMW Immobilien Weltfonds allerdings schon im Februar 2010 wieder die Rücknahme der Anteilsscheine aus. Während der erneuten Schließung sollte die notwendige Liquidität des TMW Immobilien Weltfonds durch den Verkauf von Immobilien hergestellt werden. Allerdings funktionierte dies nicht reibungslos und aus der geplanten Schließungszeit des TMW Immobilien Weltfonds von nur 3 Monaten wurde ein Jahr und nun schließlich folgte die Meldung der nochmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr bis spätestens zum 8. Februar 2012. Der TMW Immobilien Weltfonds wird also seine gesetzliche Höchstfrist für eine Schließung voll ausreizen und Anleger des TMW Immobilien Weltfonds können für diese ganze Zeit ihre Anteile nicht gegen Geld zurücktauschen.

Für Anleger des TMW Immobilien Weltfonds ist dies natürlich ein kritischer Zustand: zum Einen ist nicht klar, wie es nach dem Ende der Schließung mit dem TMW Immobilien Weltfonds weitergehen wird. Viele offene Immobilienfonds mussten letztes Jahr nach der 2-jährigen Schließungsphase liquidiert werden, da die Mittel für eine Wiedereröffnung nicht ausreichten. Zum Anderen kommen Anleger des TMW Immobilien Weltfonds nicht an ihr Geld heran und bei einem Verkauf ihrer Anteile über den Zweitmarkt müssen erhebliche Abschläge in Kauf genommen werden.

Aus diesen Gründen, und um weiteren Verlusten zu entgehen, empfiehlt der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt,  Anlegern des TMW Immobilien Weltfonds ihre Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken von fachkundiger Stelle überprüfen zu lassen. Oftmals wurden Anleger des TMW Immobilien Weltfonds von den Anlagevermittlern falsch oder nur unzureichend über die Risiken eines solchen offenen Immobilienfonds aufgeklärt. Vor allem aber war vielen Anlegern die Möglichkeit der Fonds nicht bekannt, für eine Höchstdauer von 2 Jahren die Rücknahme der Anteilsscheine der Anleger auszusetzen. Ein Schadensersatzanspruch lässt sich aber auch nach der kick-back Rechtsprechung des BGH begründen, wenn dem Anleger Innenprovisionen der Anlageberater für die Vermittlung der Fonds verschwiegen wurden.

Anleger der TMW Immobilien Weltfonds sollten allerdings nicht länger abwarten, sondern sofort handeln, da bei Eintreten von Verjährung Ansprüche gegen die Anlageberater nicht mehr geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/tmw-immobilien-weltfonds-p-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll