Die List von Hiobsbotschaften für tausende deutscher Medien- und Filmfondsanleger reißt nicht ab. Kaum sind Horrormeldungen wie Totalverlust und drohende Insolvenzder stets unter den prognostizierten Erwartungen verbliebenen Medien- und Filmfonds verdaut, sehen sich die Anleger nun weiterem Unheil seitens der Fondsgesellschaft konfrontiert. Scheitert das seitens der Fondsgeschäftsführung zumeist als alleiniges Rettungsmittel propagierte Sanierungs- und Entschuldungskonzept werden die Anleger meist mit Anwaltsschreiben und unter Androhung gerichtlichter Schritte zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Jüngst hiervon betroffen: Anleger des Apollo Pro Media GmbH & Co 3. Filmproduktion KG. i. L. sowie der VICTORY CHILDREN sechste tv Production GmbH.
Mit Schreiben vom 16.11.2010 (Apollo Pro Media) sowie vom 25.11.2010 (VICTORY CHIlDREN) wurden all diejenigen Anleger, die sich bis dato einer Ausschüttungsrückführung verweigert hatten, mit Zahlungsziel 10.12.2010 (ApolloProMedia) bzw. 16.12.2010 (VICTORY CHILDREN) zum Ausgleich deren negativer Kapitalkonten aufgefordert.
Für den Fall des abermals fruchtlosen Verstreichens der vorgenannten Frist werden den Anlegern gerichtliche Schritte angedroht.
Betroffene ApolloProMedia- und VICTORY CHILDREN-Anleger sollten sich von den bewusst kurz gehaltenen Zahlungszielen nicht einschüchtern lassen, sondern vielmehr deren in Betracht kommenden Abwehransprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Darüber hinaus besteht für Anleger der vorgenannten Medienfonds die etwaige Option, unter bestimmten einer abschließenden rechtlichen Prüfung vorbehaltenen Voraussetzungen mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufzurechnen.
Nach umfassender Prüfung des vorgelegten Prospektmaterials sowie Auswertung der vorhandenen Fondsunterlagen durch die Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann könnten hierfür gegebenenfalls Ansprüche aus Prospekthaftung sowie Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Risikoaufklärung in Betracht kommen.