Insgesamt dreizehn Filmfonds wurden im Zeitraum von 1999 bis 2001 seitens der Apollo Media Gruppe mit einem Gesamtvolumen in Höhe von € 155 Millionen aufgelegt. Die vornehmlich über Kreditinstitute vertriebenen Filmfonds wurden den Apollo Media Anlegern dabei als vermeintlich risikoarmes Investment mit hohem Steuersparpotential angepriesen.
Die in den einzelnen Filmfonds den Anlegern ausgehändigten Fondsprospekte wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann umfassend ausgewertet und auf etwaige Prospektmängel überprüft.
In den Fondsprospekten der Apollo Media & Co. 1. - 5. Filmproduktion KG findet sich beispielsweise der Hinweis auf eine zwischen den jeweiligen Fonds und der New England International Surety (NEIS) abgeschlossene Erlösausfallversicherung. Bei der NEIS handelt es sich um eine in Panama ansässige Gesellschaft, die laut Mitteilung des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen (BAV) keine Genehmigung für die Versicherungsleistung in Deutschland besaß. Entsprechende Warnungen der BAV über die NEIS ergingen hier bereits 1997.
Hat der Anlageberater den Kunden im Zuge des Verkaufsgesprächs nicht über die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Warnungen informiert, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.
Mögliche zu Schadensersatz berechtigende Prospektfehler im Rahmen der Apollo Media Beteiligungen können sich zudem daraus ergeben, dass hier die Anleger in der Regel nicht bzw. nicht hinreichend über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Filmfondsbeteiligung bestehenden steuerrechtlichen Risiken aufgeklärt worden sind. Im jeweils gesondert zu überprüfenden Einzelfall können Haftungsansprüche auch dann bestehen, wenn laut Prospekt zu positiv auf die Wertentwicklung vergleichbarer Vorgängerfonds der Apollo Media Gruppe hingewiesen worden ist.
Betroffenen Apollo Media-Anlegern wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der stets zu beachtenden kurzen Verjährungsfristen ist hier ein umgehendes Handeln geboten.