"Dr. Peters" scheint das Sprichwort förmlich umzukehren, indem er als einer der bundesweit bedeutendsten Anbieter für Schiffsfonds - dessen Produktpalette "auf hoher See" zu Haus zu sein pflegt - nunmehr Anleger "vor Gericht" zu zwingen androht, um von diesen einen Sanierungsbeitrag zu erhalten, der die notleidenden Fonds vor dem Untergang bewahren soll.
Dies geschieht natürlich nicht ganz ungefragt, denn die betroffenen Anleger werden zuvor formwahrend zur freiwilligen Zahlung aufgefordert - allerdings handelt es sich eher um eine Suggestivfrage, denn die angedrohte Konsequenz nimmt den Anlegern das Gefühl von einer freien Entscheidungsmöglichkeit. Die als Kommanditgesellschaften konstruierten Fondsgesellschaften versuchen auf diese Weise eine Sanierung herbeizuführen, indem sie in der Vergangenheit ausgezahlte Ausschüttungen von ihren Anlegern zurückverlangen. Für viele Anleger ist dies unverständlich, wenn sie z.B. nicht darüber aufgeklärt wurden und allenfalls von ihrer Haftung in Höhe der Zeichnungssumme (Kommanditeinlage) ausgingen. Ein mangelnder Hinweis auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme wegen der Ausschüttungen durch den Berater/Vermittler dürfte als solches schon einen gravierenden Beratungsfehler darstellen, der unter Umständen einen Schadensersatzanspruch bzw. die Freistellung von Rückzahlungsverpflichtungen begründen könnte.
Auch wenn die krisengebeutelte Branche sich zu erholen scheint, mitunter gar positivere Zukunftsprognosen erwartet, so kommt für die zahlreichen Fondsgesellschaften, die aufgrund der schweren Brise in die Not geraten sind, der Aufschwung etwas zu spät. Hat das Schiff bereits Leck geschlagen, so muss zunächst mühsam das eingetretene Wasser beseitigt werden, was sich bei hohem Wellengang oftmals als Phyrrhussieg herausstellt.
Anlegern kann derzeit nicht dazu geraten werden im Einzelfall der Rückzahlungsaufforderung ungeprüft nachzukommen.
Anleger, die über eine Rückabwicklung nachdenken, sollten ihre Unterlagen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Denn auch in diesem Fall gelten die klassischen Vorgaben einer korrekten Beratung beim Verkauf dieser Geldanlage. Sollte keine anlegergerechte oder anlagegerechte Beratung stattgefunden haben, hat jeder Anleger das Recht seine Beteiligung zurück zu geben und das eingesetzte Kapital inklusive entgangenen Gewinn zurück zu fordern. Auch das Thema "Kick-Back" dürfte hier erneut eine Rolle spielen. Sollten daher die einzelnen Anleger nicht über gezahlte Provisionen informiert worden sein, würde dies alleine schon zu einer Falschberatung mit der Konsequenz der Rückabwicklung führen.