Medico Fonds 37 – Anleger sollten sich wehren!

Aktien Fonds Anlegerschutz
07.11.20101056 Mal gelesen
Medico Fonds 37 - Anleger werden unter Druck gesetzt und sollten dem nicht nachgeben, sondern Ihre Verpflichtungen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen!

Die Anleger des Medico-Fonds Nr. 37, Dresden, Waldschlösschen KG, werden erneut von der Fondsgeschäftsführung unter Druck gesetzt: mit Schreiben vom 29.10.10 werden die Anleger aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Ersatzweise könnte die Zurückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen durch eine Kapitalerhöhung abgewendet werden, die betragsmäßig dann die angeblich günstigere Variante für die Anleger wäre.

Tatsache ist, daß grundsätzlich die Haftung eines Kommanditisten wieder aufleben kann, wenn die (schon erbrachte) Einlage z. B. über Gewinnentnahmen gemindert worden oder ganz zurückgezahlt worden ist, was dann dazu führt, daß  dieser Betrag wieder an die Gesellschaft zurückgeführt werden muß.

Diese Frage ist aber von der Frage einer Kapitalerhöhung zu trennen, die grundsätzlich nicht zu einer Haftentlassung führt.

Zwar wird mitgeteilt, daß die finanzierende Bank weiterhin "bereit sei, diejenigen Gesellschafter aus der persönlichen Haftung gegenüber der Bank zu entlassen, die sich jetzt noch entschließen, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen".

Ein Nachweis wird hierüber nicht geführt, so daß für die Anleger große Vorsicht geboten ist!

In dem Zeichnungsschein, den die Anleger für eine Kapitalerhöhung unterzeichnen sollen, ist  z. B. von einem "Vorabgewinn" die Rede. Es gibt keine Vorabgewinne! Im Zweifel sind dies Ausschüttungen, die wieder dazu führen, daß die Haftung des Kommanditisten wieder auflebt.

Die Anleger werden massiv unter Druck gesetzt, es wird bei verweigerter Mitwirkung die gerichtliche Auseinandersetzung angedroht.

Wir haben bereits über die schon vorangegangenen Schreiben der Fondsgesellschaft berichtet.

Nun wird eine extrem kurze Frist gesetzt, zumal in einigen Bundesländern diese Woche Herbstferien waren, so daß den Anlegern eigentlich die Möglichkeit genommen wird, sich anwaltlich beraten zu lassen und sich mit der Materie auseinanderzusetzen.

Die Anleger sollten umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren und sich beraten lassen. Die Forderungen der Fondsgesellschaft müssen einer juristischen Prüfung unterzogen werden.

Übereilte Handlungen in Form einer Unterschrift unter die Kapitalerhöhung wären sicher momentan für die Anleger der falsche Weg.

Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen!