KGAL MFP Beteiligungsangebot Nr. 125 Medienfonds: Verjährung droht, Anleger sollten handeln!

Aktien Fonds Anlegerschutz
29.10.2010688 Mal gelesen
Bei dem KGAL MFP Beteiligungsangebot Nr. 125 Medienfonds droht ein Verlust, Anleger sollten aufgrund der Verjährung handeln.

Für die Anleger der Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG KGAL MFP Beteiligungsangebot Nr. 125 kann es zu erheblichen Nachteilen in steuerlicher Sicht kommen. Außerdem sind Verluste bei der Anlage möglich. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger von Medienfonds vertritt, rät Anlegern teilt mit, dass bei vielen Medienfonds mit Steuernachzahlungen oder Verlusten gerechnet werden muss.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll empfiehlt Anlegern, sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt und einem Steuerberater beraten zu lassen. In vielen Fällen wurden Anleger von Medienfonds und Filmfonds nicht über die Risiken aufgeklärt und auch kein Prospekt übergeben. Nach den Vorgaben des BGH ist dies jedoch erforderlich, da sich ein Berater andernfalls schadensersatzpflichtig macht. Anleger müssen über alle Risiken der Anlage, insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Nach der aktuellen Rechtsprechung zu Kick-Backs ist ebenfalls eine Schadensersatzpflicht möglich.

Zu beachten ist unbedingt die am Jahresende drohende Verjährung der Ansprüche. Ist diese Frist erst einmal verstrichen, ohne dass man gehandelt hat, können viele Anleger keine Ansprüche mehr geltend machen.