Offene Immobilienfonds in der Krise – Anleger bangen um ihr Geld

Offene Immobilienfonds in der Krise – Anleger bangen um ihr Geld
26.10.2010616 Mal gelesen

Die Meldungen über kriselnde offene Immobilienfonds haben sich in den letzten Tagen überschlagen.

Offene Immobilienfonds wie KanAm US-Grundinvest, Morgan Stanley P 2 Value oder Degi Europa befinden sich offensichtlich in erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Zahleiche Immobilienfonds haben in der Finanzkrise geschlossen.

Zehntausende Anleger können über ihr Vermögen seit Monaten nicht verfügen. Teilweise werden die Fonds nunmehr aufgrund mangelnder Liquidität abgewickelt werden. Andere könnten demnächst wieder öffnen. Allerdings müssen sie ggf. auch in diesem Falle und nicht nur im Falle der endgültigen Abwicklung eines Fonds erhebliche Kursverluste hinnehmen.

Anleger sind jedoch nicht schutzlos.

Abhängig vom Einzelfall kann der Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaft mit Erfolg geltend machen, wenn sich in dem zugrunde liegenden Verkaufsprospekt Fehler finden. Zudem bestehen in vielen Fällen aussichtsreiche Chancen gerade auch gegen die Bank Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend zu machen.

Dies weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der im Bereich des Anlegerschutzes und des Bank- und Kapitalanlagerechts ausschließlich geschädigte Anleger vertritt:

"Ein Anleger muss von der beratenden Bank anleger- und anlagegerecht beraten werden, er muss also über sämtliche Umstände aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu zählen insbesondere die Risiken einer Anlage sowie die wirtschaftlichen Interessen der beratenden Bank, also Kick-Backs und Bestandsprovisionen, am Vertrieb dieser Anlage".

Geschädigte Anleger sollten sich daher bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Fondsgesellschaft oder die beratende Bank in ihrem konkreten Einzelfall beraten lassen.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg, Telefon: 0911/760 731 10, E-Mail: s.reulein@ksr-law.de. Schwerpunktmäßig ist RA Reulein seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts, des Bankrechts sowie des Anlegerschutzes tätig. Dort ist er hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken, Anlagevermittler, Anlageberater und Prospektverantwortliche, gerade auch aus dem Kauf einer Schrottimmobilie befasst.