Abmahnung der Intersport Corp. durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Verpackungsgesetz und Lucid

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
04.07.201967 Mal gelesen
Abgemahnt wurde vorliegend das Anbieten von Produkten auf Ebay, ohne die für das Inverkehrbringen von Verpackungen erforderliche Registrierung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ durchgeführt zu haben.

Der Abmahner

Die für den Vertrieb von Sport- und Fitnessgeräten weltweit bekannte Intersport Corp. DBS Wham-O lässt derzeit durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen.

Der Vorwurf

Gerügt wird ein wettbewerbswidriges Verhalten. Konkret sollen auf Ebay Produkte angeboten und verschickt worden sein, ohne die für das Inverkehrbringen von Verpackungen erforderliche Registrierung bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" vorweisen zu können.

Die Forderung

Die Forderung beläuft sich auf die Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 ? (Streitwert 10.000 ?) sowie auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe bei Zuwiderhandeln.

Unsere Einschätzung

Aus § 9 Verpackungsgesetz ergeht die Verpflichtung, dass für erstmaliges Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierung bei der Datenbank LUCID zu erfolgen hat.

Wird dagegen verstoßen, ist jedoch noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob darin ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung und somit gegen das UWG zu erkennen ist oder nicht. Bei einer ähnlich gelagerten Verpflichtung aus dem Elektrogesetz wird dies jedoch höchstrichterlich angenommen.

Unser Rat

Es sollte dringend eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung erstellt werden, um die Gefahren der zu weit formulierten Erklärung zu verhindern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Vertragsstrafe sehr schnell geltend gemacht wird. Sie sollten auch unbedingt die fehlende Registrierung zur Vermeidung weiterer Abmahnungen vornehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen weiter - bei bereits erhaltenen Abmahnung gerne bereits im Rahmen unserer kostenfreien und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)