Abmahnung der Firma Druckecke durch die KEHL Rechtsanwälte | Info-Pflichten auf Ebay

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
14.05.201955 Mal gelesen
Abgemahnt wurde vorliegend ein Ebay-Verkäufer, da dieser u.a. unzureichende Informationen zum Datenschutz, zur S-Plattform, etc. bereitgestellt hatte.

Die Abmahner

Das Unternehmen Druckecke führt in Halle an der Saale (Freiimfelder Str. 16) eine Niederlassung, in der Druckerzeugnisse und Werbemittel zu erwerben sind. Zudem berät das Unternehmen seine Kunden vollumfänglich über werbewirksame Auftritte. Der Inhaber Matthias Neumann vertritt das Unternehmen.

Die KEHL Rechtsanwaltsgesellschaft aus Halle spricht die aktuelle Abmahnung aus.

Der Vorwurf

Vorliegend wird ein Ebay-Verkäufer abgemahnt, da dieser die gesetzlichen Informationspflichten missachtet haben soll. Die Ebay-Angebote enthalten keinen Link zur OS-Plattform, keine Hinweise zum Mängelhaftungsrecht, zum Datenschutz und zum Vertragsschluss.

Da gewerbliche Verkäufer dazu angehalten sind, die Verbraucher vollumfänglich zu informieren, kann hier von einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ausgegangen werden.

Die Forderung

Das Unternehmen fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Anwaltskosten bei einem Streitwert von 27.000 ?.

Unsere Einschätzung

Lassen Sie von einem fachkundigen Anwalt prüfen, ob die in der Abmahnung angezeigte Handlung auch tatsächlich vorliegt und zu einem Wettbewerbsverstoß führen kann.

Dennoch sollten Sie die Abmahnung zunächst ernst nehmen und die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt unterschreiben. Zumeist nehmen wir eine Modifizierung der Unterlassungserklärung vor, weil die mitgeschickte Erklärung in der Regel zu Ihren Ungunsten vorformuliert ist. Wenn diese zu weit gefasst ist, besteht das enorme Risiko, dass der Abmahner schnell einen weiteren Verstoß feststellen kann und dann die hohe Vertragsstrafe einfordert.

Unser Rat

Wir nehmen gerne eine kostenlose und unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Sollte sich eine Modifizierung anbieten und Sie diese wünschen, nehmen wir diese ebenfalls gerne für Sie vor. Unberechtigt ausgesprochene Abmahnung wie so genannte Massenabmahnungen sind regelmäßig rechtsmissbräuchlich - diese können häufig erfolgreich in ihrer Gänze abgewehrt werden. Sprechen Sie uns noch heute an, damit wir innerhalb der festgelegten Frist aktiv werden können!

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)