Abmahnung: Jeannette Habeck & Rechtsanwälte Sievers & Kollegen | Ebay: Privat VS. gewerblich handeln

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
02.05.201967 Mal gelesen
Abgemahnt werden fehlende Pflichtinformationen auf ebay von einem (scheinbar) privaten Verkäufer, der in Wahrheit in gewerblichem Umfang tätig sein soll und daher eben diese Informationen für Käufer bereithalten muss.

Die Abmahner

Derzeit spricht die Kanzlei Sievers und Kollegen für Frau Jeannette Habeck, die als gewerblicher Händler auf Ebay Bekleidung verkauft, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Der Vorwurf

Gerügt wird das Umgehen von Verpflichtungen für gewerbliche Händler durch ein angeblich scheinprivates Auftreten. Der dadurch entstandene Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern sei als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten.

Bei den Abgemahnten fehle ein ordnungsgemäßes Impressum, eine Widerrufsbelehrung, ein Widerrufsformular und Hinweise zur Vertragstextspeicherung sowie zur gesetzlichen Gewährleistung.

Die Forderung

Gefordert wird eine unterschriebene Unterlassungserklärung, die ein Zuwiderhandeln mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 ? ahndet. Außerdem sollen die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.358,86 ? beglichen werden.

Unsere Einschätzung

Eine pauschale Aussage dazu, ab wann gewerbliches Handeln und wann noch ein rein privates Auftreten vorliegt, kann leider nicht getroffen werden. Stattdessen muss immer eine Einzelfallabwägung vorgenommen werden: Wichtige Faktoren hierzu sind beispielsweise die Anzahl der eingestellten Artikel und die Anzahl der Bewertungen. Laut BGH haben bereits 100 Bewertungen indizielle Wirkung für gewerbliches Handeln. Aber auch andere Faktoren sind zu berücksichtigen und je nach Fall unterschiedlich zu gewichten.

Unser Rat 

Auch diese Abmahnung ist in jedem ernst zu nehmen. Das liegt nicht zuletzt an der weit formulierten Unterlassungserklärung, welche eine Geltendmachung der Vertragsstrafe sehr wahrscheinlich macht und sie zudem für 30 Jahre verpflichtet. Gern modifizieren wir daher die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten. Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen gerne auch schon im Rahmen unserer kostenfreien, unverbindlichen Ersteinschätzung weiter.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)