Abmahnung der Finntrade GmbH „finntrade_gmbh“ durch Rechtsanwalt Euskirchen | Keine Garantiebedingungen und Warnhinweise

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
30.01.2019114 Mal gelesen
Werben Sie in Ihren Angeboten mit einer Garantie, so müssen Sie auch detaillierte Bedingungen hierfür vorhalten (wann, unter welchen Umständen, Ausschluss, etc.). Tun Sie dies nicht, handeln Sie bereits wettbewerbswidrig. Bei Spielzeug müssen Sie zudem alle nötigen Warnhinweise angeben.

Die Abmahner

Derzeit liegt uns eine Abmahnung der Finntrade GmbH aus Loitsche-Heinrichsberg vor, die auf Ebay unter dem Namen "finntrade_gmbh" (erreichbar unter https://www.ebay.de/usr/finntrade_gmbh ) Haushaltsgeräte, Deko und Spielzeug vertreibt. Vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Gerd Gossmann. In der vorliegenden Angelegenheit lässt sie die Abmahnung durch Rechtsanwalt Euskirchen aussprechen.

Der Vorwurf

Gerügt wird die Werbung mit einer Garantie ohne Garantiebedingungen sowie fehlende Warnhinweise auf Spielzeug. Die Garantiebedingen müssen klar formuliert und verständlich sein und Informationen zur unbeeinträchtigt bestehenden gesetzlichen Gewährleistung und zum Garantiegeber (Name, Adresse) enthalten. Aufgrund des Fehlens dieser Informationen liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Die Forderung

Gefordert wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 ? (Streitwert 20.000 ?) und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Unsere Einschätzung

Die Gewährleistung steht dem Verbraucher unter gewissen Umständen per Gesetz zu, eine Garantie hingegen verspricht darüber Hinausgehendes. Eine Garantie muss deshalb genaue Informationen darüber enthalten, wie der Verbraucher diese geltend machen kann und klarstellen, dass durch sie die gesetzliche Gewährleistung weiterhin Bestand hat.

Unser Rat

Aufgrund der zumeist (zu) weiten Fassung der Unterlassungserklärung ist eine Modifikation der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten durch einen Anwalt unerlässlich, um Sie vor Vertragsstrafen zu schützen. Um Gerichtskosten zu vermeiden, sollte in jedem Fall auch die Frist beachtet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihnen durch die Einleitung gerichtlicher Schritte hohe Kosten entstehen. Sprechen Sie uns an - eine Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)