Abmahnung Waldorf und Frommer - Constantin Film Verleih GmbH - "Wir sind die Nacht"

Abmahnung
09.01.2012422 Mal gelesen
Die in München ansässigen Rechtsanwälte Waldorf & Frommer versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Kanzlei Waldorf und Frommer aus München versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH an Internetanschlussinhaber. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Filmwerk "Wir sind die Nacht" über eine Tauschbörse heruntergeladen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer illegal zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht (mindestens EUR 5.000,00).

Weiterhin wird die Zahlung von Schadensersatz und die Begleichung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

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