Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Titel „ Like I love you“ von dem Künstler R.I.O (Top 100)

Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang  im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Titel „ Like I love you“  von dem Künstler R.I.O (Top 100)
29.03.2011670 Mal gelesen
In den letzten Tagen erreichten uns verschiedene Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang, darunter u. a. im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Titel „ Like I love you“ Der Titel ist Bestandteil eines Chart Containers mit dem Namen German Top 100 Single Charts vom 21.02.2011.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag  in Höhe von 450,00 ? gefordert.

Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher diesbezüglich Folgeabmahnungen, welche uns bereits  vorliegen. Wichtig ist in diesen Fällen schnell zu handeln und zwar durch die Inanspruchnahme einer fachkundigen Rechtsberatung.

Einer unserer Mandanten hat innerhalb von zwei Tagen drei Abmahnungen bezüglich dieses Chart Containers durch verschiedene Kanzleien erhalten. Es ist daher unter Umständen angezeigt, vorbeugend tätig zu werden, um das Risiko weiterer Abmahnungen so gut wie möglich auszuschließen, wobei auch darauf hinzuweisen ist, dass dies stark vom Einzelfall abhängt. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf meinen ebenfalls auf diesem Portal veröffentlichten Ratgeberartikel "Filesharing: Vorbeugende Unterlassungserklärung als Lösung für Folgeabmahnungen?" hinzuweisen.

Ferner ist aus immer wieder gegebenen auf folgende Punkte hinzuweisen:

 

  • Geben Sie die im Regelfall beigefügte Unterlassungserklärung nicht so ab, wie sie den Abmahnschreiben anliegt. Dies führt gerade im Falle eines Liedes aus einem Top 100 Chart Container zu nicht unerheblichen Rechtsnachteilen und möglicherweise weiteren Abmahnungen
  • Überweisen Sie die geforderten Beträge nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich unbedingt beraten und die geltend gemachten Beträge überprüfen
  • Beachten Sie jedoch die durch die Gegenseite gesetzten Fristen, da andernfalls teure einstweilige Verfügungen drohen könnten

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de.

 

Wir vertreten bundesweit