Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Universal Music GmbH – „Lena – My Cassette Player“

Abmahnung Filesharing
28.08.2010565 Mal gelesen

Die Hamburger Rechtsanwälte Rasch verfolgen im Auftrag der Universal Music GmbH, einem der weltweit größten Tonträgerhersteller, Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen. Aus dem Repertoire der Firma Universal stammt unter anderem das Musikalbum "Lena - My Cassette Player". Gegenstand einiger derzeit ausgesprochener Abmahnungen ist die unerlaubte Verwertung dieses Albums. Konkret wird den Anschlussinhabern vorgeworfen, dass streitgegenständliche Werk sei über ihren Internetanschluss im Rahmen eines Filesharing-Netzwerkes anderen Teilnehmern unerlaubt zum Download angeboten worden sein. Bedingt durch die Funktionsweise entsprechender Tauschbörsen wird eine Datei während des Herunterladens anderen Nutzern zum Download bereitgestellt ? auch wenn erst einzelne Teile geladen wurden. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen. Die Feststellung der Rechtsverletzung mitsamt IP-Adresse, Tatzeitpunkt und Hashwert erfolgt durch die proMedia GmbH. Der Anschlussinhaber wird daraufhin im Wege eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses gegenüber dem Provider ermittelt und sich mit einem Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch konfrontiert. Nach umfangreichen Ausführungen zur Rechtslage wird der betroffene Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von EUR 1.200 aufgefordert. Mit dieser Summe sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgegolten werden. Die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der Zugriffe im Tatzeitpunkt erfolgt soweit ersichtlich nur beispielhaft. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs der - vergleichsweise knappen -Fristen wird die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen in Aussicht gestellt. Nach unserer Erfahrung lassen sich allerdings häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden. Keinesfalls sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet werden. Auch wenn im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers besteht, geht die verwendete Fassung nach unserer Rechtsauffassung über die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs aus§97 Abs.1 UrhG hinaus. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe. Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt. Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.   haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.  Rechtsanwälte in BürogemeinschaftJorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold Tel.:      06421-309788-0Fax.:    06421-309788-99 Web:    www.haftungsrecht.com E-Mail: kontakt@haftungsrecht.com