Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – KSM GmbH - „Hell in Tangier“

Abmahnung Filesharing
29.07.2010420 Mal gelesen
Die Kanzlei BaumgartenBrandt spricht weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen aus. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das rechtlich geschützte Filmwerk
 
"Hell in Tangier"
 
sei im Rahmen eines p2p-Netzwerkes über ihren Internetanschluss einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit im Sinne von §19a UrhG unerlaubt verwertet worden.
 
Rechteinhaber an dem streitgegenständlichen Filmwerk ist die KSM GmbH. Diese soll durch das unerlaubte Bereitstellen in ihren ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten verletzt worden sein.
 
Neben der Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird zur endgültigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 850 verlangt. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatz in Höhe von EUR 400 sowie den Kosten der Abmahnung, die mit EUR 450 angegeben werden, zusammen.
 
Zunächst ist zu prüfen, ob der abgemahnte Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung überhaupt haftbar gemacht werden kann. In Betracht kommt grundsätzlich eine Inanspruchnahme als Täter oder sog. Störer. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Eine Inanspruchnahme setzt aber voraus, dass tatsächlich einzelfallabhängige Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt worden sind. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles beurteilt werden.
 
Abgemahnte Anschlussinhaber sollten sich nicht vorschnell zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche bewegen lassen. Vor allem ist von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung dringend abzuraten. Damit verbunden ist nach unserer Rechtsauffassung die Anerkennung der vorgeworfenen Verletzungshandlung und der geltend gemachter Ersatzansprüche. Unter Umständen kann dies erheblich höhere Kosten zur Folge haben. Auch wenn im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers nach §97 Abs.1 UrhG besteht, ist eine derart weitreichende Verpflichtung gesetzlich nicht vorgesehen.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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