Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Die drei ??? – Schrecken aus dem Moor (Folge 126)“

Abmahnung Filesharing
09.07.2010385 Mal gelesen
Die Waldorf Rechtsanwälte aus München verfolgen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzung an geschützten Inhalten in Filesharing-Netzwerken. Aktuell werden unter anderem Anschlussinhaber abgemahnt, denen die unerlaubte Verwertung von Hörbüchern vorgeworfen wird, darunter insbesondere Titel aus der "Drei Fragezeichen"-Reihe wie
 
"Die drei ??? - Schrecken aus dem Moor".
 
Hörbücher genießen den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie Musik- oder Filmwerke. Das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen im Rahmen einer Tauschbörse, das in der Regel bereits durch den Download der entsprechenden Datei verwirklicht wird, verstößt gegen §19a UrhG und kann Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz auslösen.
 
Eben solche Ansprüche machen die Waldorf Rechtsanwälte in den Abmahnschreiben geltend. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 856 gefordert. Diese Summe setzt sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506 und EUR 350 Schadensersatz zusammen.
 
Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Die Wiederholungsgefahr kann zudem nur durch eine entsprechende Erklärung ausgeräumt werden. Im konkreten Fall ist allerdings zu beachten, dass die verwendete Formulierung nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis begründet. Für den juristischen Laien zumeist nicht erkennbar wird mit Abgabe der Erklärung ein Unterlassungsvertrag geschlossen, der 30 Jahre Bestand hat. Das Haftungsrisiko ist angesichts der teilweise empfindlichen Vertragsstrafen nicht zu unterschätzen. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich in vielen Fällen eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.
 
Zuvor muss allerdings sorgfältig geprüft werden, ob eine Inanspruchnahme des Anschlussinhabers - sei es als Täter der Urheberrechtsverletzung oder nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung - überhaupt in Betracht kommt.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung derKanzlei Waldorf erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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