Rasch Rechtsanwälte – Universal Music – Lena Meyer-Landrut u.a.

Abmahnung Filesharing
09.07.2010613 Mal gelesen
Beliebtes Downloadobjekt in den Internettauschbörsen wie eMule, eDonkey u.ä. sind Dateisammlungen wie die "German Top 100 Single Charts". Für die Universal Music GmbH mahnt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch daher das gegen § 19a UrhG verstoßende öffentliche Zugänglichmachen von Titeln ab, an denen Sony die entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte hält. In einer uns vorliegenden Abmahnung sind folgende Lieder abgemahnt worden:
 
Lena Meyer-Landrut      "Bee"
Lena Meyer-Landrut      "Satellite"
Lena Meyer-Landrut      "Love Me"
Jennifer Braun                "I Care For You?
Jennifer Braun                "Bee"
Jennifer Braun                "Satellite"
Stromae                            "Alors On Danse"
 
Zur außergerichtlichen Beilegung wird dem Abgemahnten ein Vergleich angetragen, bei dem dieser die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet und einen Vergleichbetrag von 1200,00,- € zur Begleichung des Schadens und der Rechtsanwaltskosten zahlt.
 
Diesen Forderungen sollte indes nicht vorschnell nachgekommen werden. Zwar sind die erhobenen Vorwürfe ernst zu nehmen und sollten keinesfalls als bloße Abzocke bewertet werden - schon allein wegen der Möglichkeit, dass Dritte das eigene Netzwerk haftungsbegründend genutzt haben verbietet sich dieses Vorgehen. Allerdings ist ein jedem Einzelfall erneut zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich und auch in diesem Umfange bestehen. Nicht selten ergibt eine anwaltliche Prüfung, dass sich im Rahmen der Unterlassungserklärung namhafte Änderungen zu Gunsten des Mandanten durchsetzen lassen und auch der geforderte Ersatzbetrag bei entsprechender juristischer Argumentation gesenkt werden kann.
 
Zudem ist eine weitere Fehlvorstellung auszuräumen: viele Abgemahnte glauben, dass sie, wenn sie den geltend gemachten Forderungen vorbehaltlos nachkommen, womöglich auch vor weiteren Abmahnungen anderer Rechteinhaber und Kanzleien geschützt wären. Indes kann dies nicht bestätigt werden: die Rechte auf Schadensersatz anderer Rechteinhaber bzgl. ihrer Werke, die sich in den herunter geladenen Chartcontainern befunden haben, bleiben völlig unbeeindruckt und können selbstverständlich jederzeit geltend gemacht werden.
 
Umso wichtiger ist es, sich zeitnah an einen im Urheberrecht fachkundigen Anwalt zu wenden um mit diesem eine individuelle Verteidigungsstrategie auszuarbeiten, die ihre Rechtsposition jetzt und für die Zukunft sichert.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
 
 
 
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