Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – „Drei ??? und das versunkene Dorf“ (Hörbuch)

Abmahnung Filesharing
10.05.2010511 Mal gelesen
Wie wir bereits mehrfach berichteten, mahnt die Kanzlei Waldorf im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen im Internet ab. Gegenstand der Abmahnungen ist auch die unerlaubte Verwertung rechtlich geschützter Hörbücher. Im Fokus der Münchener Rechtsanwälte stehen dabei insbesondere Werke aus der "Drei ???"-Reihe, unter anderem:
 
 
Den abgemahnten Anschlussinhabern wird dabei vorgeworfen, dass streitgegenständliche Werk im Rahmen eines p2p-Netzwerkes (wie "eDonkey2000", "eMule" oder "BitTorrent") anderen Nutzern ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zum Download bereitgestellt zu haben. In technischer Hinsicht gilt es insoweit zu wissen, dass bedingt durch die Funktionsweise entsprechender p2p-Systeme beim Herunterladen einer Datei diese gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download "angeboten" wird. Dies gilt auch, wenn das entsprechende Verzeichnis auf der Festplatte gesperrt ist.
 
Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Zunächst werden die Betroffenen zur Abgabe einer dem Schreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird zur Abgeltung der Ersatzansprüche ein Betrag von EUR 806 gefordert. Diese Summe setzt sich aus Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 sowie einer Schadensersatzforderung über EUR 300 zusammen.
 
Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird regelmäßig eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt. Diese sollte unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf können die bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden, was mit weiteren finanziellen Belastungen verbunden wäre. Zunächst ist allerdings zu prüfen, ob eine Inanspruchnahme des abgemahnten Anschlussinhabers ? sei es als Täter der Rechtsverletzung oder nach den Grundsätzen der Störerhaftung - überhaupt in Betracht kommt.
 
Betroffene sollten umgehend auf die Abmahnung reagieren. Keinesfalls darf das Schreiben als bloße "Abzocke" oder "unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden.
 
Um eine möglicherweise günstige rechtliche Ausgangsposition nicht aufzugeben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnet werden. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung allerdings deutlich darüber hinaus. Zum Schutz Ihrer Rechte lässt sich oftmals eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorferhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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