Abmahnung Rechtsanwalt Marko Schiek – Purzel-Video GmbH – „Japan Girls Style 6“

Abmahnung Filesharing
03.05.20102682 Mal gelesen
Seit neuestem wird die Purzel-Video GmbH nicht mehr nur von den Rechtsanwälten Auffenberg, Rechtsanwälten C-S-R, Rechtsanwälten Lihl und Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk vertreten, derzeit mahnt Rechtsanwalt Marko Schiek als Interessenvertreter des o. g. Rechteinhabers in Sachen Urheberrechtsverletzung unter Verwendung von Internet- Tauschbörsen ab. Gegenstand dieser aktuellen Abmahnungen ist insbesondere das Filmwerk
 
"Japan Girls Style 6".
 
Die Purzel-Video GmbH hat sich nunmehr, nach vormaliger Beauftragung der, einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei zugewendet.
 
Dieses Werk soll von den betroffenen Anschlussinhabern in Filesharing- Netzwerken wie "eKad" oder "BitTorrent" anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Der Purzel-Video GmbH soll dabei das ausschließliche Recht zustehen, die bezeichnete Filmaufnahme im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen stellt danach eine Urheberrechtsverletzung gem. §19a UrhG dar, die Ansprüche nach §97 UrhG auf Unterlassung und Schadensersatz auslöst.
 
Hinsichtlich des Einwandes, man habe die betreffende Datei lediglich heruntergeladen, nicht jedoch hochgeladen bzw. tatsächlich einem Dritten angeboten, sollte folgendes beachtet werden:
Im Rahmen von p2p-Netzwerken werden die herunter geladenen Dateien - bzw. bereits unvollständige Bruchstücke hiervon - gleichzeitig, d. h. parallel zum Download, zum Upload bereitgestellt werden, selbst wenn der Download-Ordner gesperrt ist. Dieses Verhalten ist systembedingt und lässt sich auch nicht durch entsprechende Zusatzprogramme (z. B. Flux Mod) verhindern.
 
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird der betroffene Anschlussinhaber zu einer Zahlung aufgefordert. Die geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen sollen danach durch einen pauschalen Betrag von EUR 1228,60 abgegolten werden.
 
Zweifelhaft erscheint die regelmäßig in den Anschreiben enthaltene Angabe, der abgemahnte Anschlussinhaber sei für die Rechtsverletzung als Täter oder jedenfalls Störer verantwortlich, sog. Störerhaftung. Störer ist, wer in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen und zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Eine Inanspruchnahme setzt aber voraus, dass tatsächlich einzelfallabhängige Prüfungs- und Überwachungspflichten verletzt worden sind.
 
Von einer vorschnellen Abgabe der dem Schreiben beigefügten Unterlassungserklärung ist, trotz regelmäßig knapp bemessenen Fristen, stets dringend abzuraten. Andernfalls werden die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche u.U. vollumfänglich anerkannt. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 UrhG. In der verwendeten Fassung geht die Unterlassungserklärung unserer Rechtsauffassung nach allerdings zu Ihrem Nachteil weit darüber hinaus. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
Auch sollten Sie das Anschreiben nicht als bloße "Abzocke" bewerten und unbeantwortet beiseite legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt. Vielmehr sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren.
 
In Betracht kommt als Lösungsansatz für Ihre Problematik die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Nehmen Sie nicht selbständig Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf. Die Nachteile, die ein missglückter selbständiger Einigungsversuch mit sich bringen kann, sind oftmals für einen juristischen Laien nicht vorhersehbar. Ebenso wenig sollten sie sich bei der Erstellung einer neuen Unterlassungserklärung auf die Inhalte von Internetforenverlassen, sondern sich anwaltlich beraten lassen.
 
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Marko Schiek erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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