Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die in München angesiedelte Kanzlei Waldorf zur Zeit die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in Filesharing-Netzwerken vor. Bei dem abgemahnten Musikwerk handelt es sich um das Album
Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Werk in Tauschbörsen - wie "BitTorrent", "eKad", "eDonkey" oder "eMule" - ohne Zustimmung des Rechteinhabers einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download bereitgestellt und damit gegen §§16, 19a UrhG verstoßen zu haben.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass ein Anschlussinhaber nicht ohne weiteres als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich gemacht werden kann, die möglicherweise über seinen Internetanschluss begangen wurde. Hierbei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar. In erster Linie ist jedoch zu beachten, dass die Störerhaftung des Anschlussinhabers rechtlich nicht als reine Gefährdungshaftung zu werten ist, sondern vielmehr die Verletzung von zumutbaren Prüfungspflichten voraussetzt, deren Art und Umfang sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall richtet, wie z.B. Überwachungspflichten gegenüber Angehörigen oder ein gesichertes W-LAN Netzwerk (WEP / WPA I / WPA II -Verschlüsselung). Demnach wäre zunächst zu prüfen, ob Sie überhaupt eine dieser Prüfungspflichten verletzt haben könnten.
Der betroffene Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie zur Unterzeichnung einer Vergleichsannahmeerklärung. Die geltend gemachte Urheberrechtsverletzung soll danach durch einen pauschalen Betrag von EUR 856 abgegolten werden.
Nicht auf das Anschreiben zu reagieren und es als bloße "Abzocke" beiseite zu legen, in der Hoffnung, dass sich die Angelegenheit von selbst erledigt, ist keine Alternative. Insbesondere sollten Sie davon absehen, sich persönlich oder durch einen rechtsunkundigen Dritten vertreten bei der abmahnenden Kanzlei zu melden, in der Hoffnung, eine Einigung selbst zu erzielen. Es besteht hierbei die große Gefahr, dass Sie sich ? ohne es zu merken ? in ein Gespräch verwickeln lassen, in dem Sie sachverhaltsbezogene Äußerungen tätigen, die Ihr Gesprächspartner gegen Sie verwenden könnte.
Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Es empfiehlt sich, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten. Auch lassen sich die geforderten Beträge unter Umständen reduzieren.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.
haftungsrecht.com - mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Jorma Hein | Philipp Achilles
Tel.: 06421-309788-0
Fax.: 06421-309788-99
Web: www.haftungsrecht.com
E-Mail: kontakt@haftungsrecht.com