Abmahnung MTV Unplugged in New York – Sportfreunde Stiller – Universal Music GmbH – Forderung 1200 EUR

Abmahnung Filesharing
08.03.2010799 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt im Rahmen eines Beratungsmandats eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH vor. Diese wird vertreten durch die Rasch Rechtsanwälte. Es geht um einen angeblichen Verstoß aus November 2009. Es soll das Musikalbum "MTV Unplugged in New York (Doppel-CD)" von Sportfreunde Stiller unerlaubt genutzt worden sein. In der Abmahnung wird behauptet, dass unrechtmäßige Musikangebote im Internet jährlich Schäden in 3-stelliger Millionenhöhe entstehen. Diese sollen, so führen die Rechtsanwälte in der Abmahnung aus, zum Großteil durch so genannte Filesharing-Systeme verursacht worden sein. Die IP-Adresse wurde über die Deutsche Telekom im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 101 Abs. 9 UrhG weitergegeben und dadurch auch die Anschrift des Abgemahnten ermittelt.

Im Rahmen der weiteren Ausführungen wird darauf verwiesen, dass allein Anwaltskosten in Höhe von 1.980,40 € anfallen würden, hier aber im Wege eines Vergleichs ein "Vergleichsbetrag" in Höhe von 1.200,00 € gefordert wird.

Es wird davon abgeraten, die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die in der Anlage als Entwurf beigefügt war, unverändert zu unterzeichnen. Diese enthält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € für zukünftige Verstöße und ist 30 Jahre gültig.

 Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie hierauf in jedem Fall reagieren.

Aussagen, dass man die Schreiben getrost beiseite legen könne, halten wir für unklug.
 
Tatsache ist: Wenn Sie nicht reagieren, kann der Abmahner gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch regelmäßig relativ hohe Kosten entstehen können.
 
Von der Art der Reaktion hängtEiniges ab, da eine Urheberrechtsverletzung auch eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz sein kann.
 
Sofern Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie weder ein "Geständnis? noch ein "Anerkenntnis? abgeben. Die vorbehaltlose Unterzeichnung der von den Abmahnern entworfenen Unterlassungserklärung ist ein solches "Geständnis".
 
Eine unbedachte Äußerung kann erhebliche Folgen haben. Lassen Sie sich beraten.
 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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