Abmahnungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner für DigiProtect in Sachen Sono - Keep Control Plus

Abmahnung Filesharing
06.11.2009 1305 Mal gelesen

 Es gibt neue Abmahnungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen

 

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt zur Zeit im Auftrag von der im Filesharing-Sektor allseits bekannten DigiProtect GmbH ab.

 

 Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (peer to peer). Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte ist u.a. Sono Keep Control Plus (Sunshine Live 30)   Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte scheint als Nachfolger der Kanzlei Kenne und Partner tätig zu werden.                                                               

 

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärungen sowie die Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes  480,00 EUR. 

  

Eine Unterlassungserklärung  sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Diese müssen modifiziert werden, um sich nicht weiteren Ansprüchen auszusetzen.

Die von Rechtsanwälten verlangten Schadenersatzforderungen sind oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Insbesondere stellt sich hier die Frage, warum der Anschlussinhaber, der Störer und nicht und oftmals nicht schuldhaft die Rechte Dritter verletzt, Schadenersatz zu tragen haben soll. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen. Dies gilt auch für die Höhe der behaupteten Schadenersatzansprüche.

  

Im Fall der Firma Digi-Protect stellt sich zudem die Frage, ob die alleinige Übertragung von Nutzungsrechten für peer-to-peer netzwerke nicht sittenwidrig ist.  So liegen uns Verträge vor, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Digi-Protect das wirtschaftliche Risiko der Auswertung trägt, insbesondere der Kosten, die durch die Rechtsverfolgung entstehen, was hierfür sprechen könnte. Auch kursieren Berichte im Internet darüber, dass die Einkünfte aus den Abmahnungen durch die daran Beteiligten, auch die Rechtsanwälte, geteilt werden. 

 

Sofern Sie Fragen zu Abmahnungen haben oder Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind, vertreten wir Sie gerne. Wir sind im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes/Strafrechts bundesweit tätig.

 

Wir weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherung die Gebühren für Vertretungen in Urheberrechtsfällen grds. nicht tragen und gerne auf telefonische Beratungen angeschlossener Anwälte verweisen. Diese beraten sind nach unseren bisherigen Erkenntnissen, die auf Mitteilungen unserer Mandanten beruhen, unvollständig und teilweise unrichtig. Sie sollten auf jeden Fall einem Anwalt bzw. eine Anwältin aufsuchen, der sich in dem Bereich Urheberrecht/Gewerblicher Rechtsschutz auskennt  und in dem Bereich auch tätig ist.