DigiProtect GmbH beauftragt Graf von Westphalen Rechtsanwälte neben den U C Rechtsanwälte und Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mit der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen: Derzeit erhalten Anschlussinhaber auch von den Graf von Westphalen Rechtsanwälten aus Frankfurt im Auftrag von DigiProtect GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Rechtsanwälte Graf von Westphalen, die im Auftrag von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH tätig sind, machen geltend, dass der Betroffene eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen habe. DigiProtect GmbH habe festgestellt, dass der Betroffene eine Tonaufnahme mit bestimmtem Titel, wie z.B. die Musikaufnahme "Milow -Ayo Technology, die auf dem inoffiziellen und nicht im Laden erhältlichen Sampler "German Top 100" enhalten ist, anderen Nutzern durch Freigabe auf der Festplatte zum Download angeboten habe.
Anlässlich eines Testdownloads habe DigiProtect die angebotene Tonaufnahme feststellen und beweissicher dokumentieren lassen.
Von den Betroffenen wird deshalb neben der Unterzeichnung einer vorbereiteten Unterlassungserklärung Ersatz der Rechtsverfolgungskosten im Sinne eines Pauschalbetrages von 480,- € verlangt. Betont wird hierbei, dass der Betrag kein Schadensersatz sei, sondern nur die Rechtsverfolgungskosten beinhalte.
Die Abmahnungen sind inhaltlich identisch.
Was sollte rechtlich beachtet werden:
- Da die Firma DigiProtect GmbH auch von zwei anderen Rechtsanwaltskanzleien, nämlich von Kornmeier & Partner, Frankfurt, und U C, Regensburg, vertreten wird, ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhinderung von Folgeabmahnungen zu legen. Jede Tonaufnahme oder Filmaufnahme (bei U C geht es regelmäßig um pornografische Filme) wird nämlich zum Gegenstand einer kostenpflichtigen Abmahnung gemacht. Nicht selten erhalten Betroffene Internetanschlussinhaber mehrere Abmahnungen, entweder von derselben Abmahnkanzlei, oder aber von den beiden anderen Kanzleien. Folgeabmahnungen können rechtlich unterbunden werden: Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang nämlich auch, dass die Tonaufnahme regelmäßig auf einem Sampler enthalten ist, auf dem sich Hundert Musikstücke befinden! Hier droht die Gefahr, dass DigiProtect weitere Lizenzrechte an einzelnen Tonaufnahmen hält, die auf dem Sampler enthalten sind.
Die vorgelegte Unterlassungserklärung eröffnet jedoch Tür und Tor für mögliche Folgeabmahnungen. Das kann rechtlich unterbunden werden.
- Die Störerhaftung ist wie immer in den Filesharingfällen besonders sorgfältig zu prüfen. Die Störerhaftung begründet keine Gefährdungshaftung, sondern setzt die Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten voraus.
- Zu prüfen ist natürlich auch, ob eine vergleichsweise Einigung in Frage kommt.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
*Master of Laws (Medienrecht)
weitere Infos: www.ra-weiner.de