Abmahnung des Films "Männersache" durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film AG

Abmahnung Filesharing
08.07.20092452 Mal gelesen



Wie bereits berichtet mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke, Filme und Hörbücher ab.

Aktuell wird verstärkt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt, so z.B des Films "Männersache". In diesem Fall werden jeweils Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein Schadensersatz in Höhe von 450 € gefordert.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Es liegt auf der Hand, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft erfolgen sollte, erst Recht nicht in der vorgelegten Form.

Hinsichtlich der zu knapp bemessenen Fristen, sollte keine Einschüchterung erfolgen, da im Falle einer anwaltlichen Vertretung eine Fristverlängerung möglich ist.


Datum: 19.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Waldorf, Filme, Unterlassungserklärung
weitere Infos: www.die-abmahnung.info

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