Abmahnung durch Rechtsanwalt Lihl bzw. Rechtsanwaltskanzlei Lihl wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke (Pornos) im Auftrag der Firma Communicon s.r.o aus Prag

Abmahnung Filesharing
08.07.2009 2228 Mal gelesen

Auf dem Abmahnmarkt gesellt sich seitens der Abmahnkanzleien ein neuer Vertreter aus Postbauer-Heng hinzu, der im Auftrag der tchechischen Firma Communcion s.r.o, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Marschall Jr. Osamocena 789/15, Prag 6, 16000 die unerlaubte Verwertung von Pornofilmen abmahnt.

Das Abmahnschreiben als auch die Unterlassungserklärung ähneln auffällig derer, die die Kanzlei U C Rechtsanwälte verwenden. Ebenso wie die U C Rechtsanwälte fordert Rechtsanwalt Christopher Lihl die Zahlung von 250 EUR zur Abgeltung sämtlicher Forderungen.

Hier sei gesagt, dass beim Erhalt einer Abmahnung nicht der Fehler gemacht werden sollte, nur auf den geforderten Schadensersatz- und die Anwaltskosten zu achten, da langfristig gesehen die größten Gefahren von einer unangemessenen bzw. falschen Unterlassungserklärung ausgehen, an die die Abgemahnten 30 Jahre gebunden sind.
Eine falsche Unterlassungserklärung, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, kann zu erheblichen Mehrkosten führen. Daher sollte keinesfalls die vorgelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Einen kleinen Überblick über die Kanzlei Lihl kann man sich unter der gleichlautenden Domain verschaffen. Ein Bild des Kollegen Christopher Lihl wird aus nachvollziehbaren Gründen nicht präsentiert. So reiht sich ein weiterer Vertreter des Berufsstandes der Anwaltschaft nahtlos in die Reihe der Abmahnkanzleien ein!

 

Datum: 01.04.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Unterlassungserklärung, Pornofilme, Schadensersatz,

Abmahnung Kanzlei Lihl

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