Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Akte X" erhalten? Ich helfe Ihnen bundesweit!

Abmahnung Filesharing
10.08.2016181 Mal gelesen
Worum geht es bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer? Wenn Sie als Anschlussinhaber eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben geht es um den Vorwurf, dass über Ihren Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot stattgefunden haben soll.

Sie sollen über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie z. B. eine oder mehrere Folgen der TV-Serie "Akte X" weltweit allen Nutzern einer Filesharing-Tauschbörse zur Verfügung gestellt haben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt mit der Abmahnung von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in unterschiedlicher Höhe.

Es ist immer empfehlenswert, bei einer Abmahnung wegen Filesharing anwaltlichen Rat einzuholen. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte nur nach anwaltlicher Beratung abgegeben werden, da eine solche Unterlassungserklärung grundsätzlich unbegrenzt bindend ist. Auch die Zahlungsansprüche sollten nicht ungeprüft erfüllt werden.

Der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch sondern nur, wenn er Täter oder Störer ist

Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in den Abmahnungen zunächst immer davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber auch der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist so, weil die Urheberrechtsverletzung stets nur bis zum Anschlussinhaber zurückverfolgt werden kann.

Aus meiner täglichen Erfahrung mit einer Vielzahl von Abmahnungen wegen Filesharing weiß ich jedoch, dass der Anschlussinhaber in vielen Fällen nicht der Täter ist z.B. weil den Internetanschluss noch weitere Personen wie Familienmitglieder, Bekannte, Besucher oder WG-Mitbewohner nutzen konnten.

In diesem Fall kommt nur eine Störerhaftung des Anschlussinhabers in Betracht. Als Störer haftet der Anschlussinhaber aber auch nur dann, wenn ihm in Bezug auf den Täter Belehrungs- oder Überwachungspflichten obliegen. Derartige Pflichten bestehen z.B. nicht, wenn der Ehepartner oder volljährige Kinder den Internetanschluss mit benutzen konnten.

Bei minderjährigen Kindern besteht eine Haftung nicht, wenn die Eltern nachweisen können, dass sie ihre Kinder darüber belehrt haben, dass sie keine Rechtsverletzungen im Internet begehen dürfen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kinder Rechtsverletzungen begehen.

Wenn sich herausstellen sollte, dass eine Haftung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, können die geforderten Beträge häufig deutlich reduziert werden.

So sollten Sie handeln, wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben:

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es handelt sich nicht um Abzocke und das Ignorieren der Abmahnung kann ein kostspieliges Gerichtsverfahren zur Folge haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, die erhobenen Ansprüche konsequent durchzusetzen auch vor Gericht!

  • Bleiben Sie ruhig und notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Wenden Sie sich innerhalb der Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung an einen Anwalt.
  • Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu den Abmahnern auf.
  • Zahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge und geben Sie auch nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab.

Wie ich Ihnen helfen kann, wenn auch Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben:

  • Ich verfüge über mehrjährige Erfahrung mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.
  • Ihr Fall wird von mir persönlich und umfassend betreut
  • Eine bundesweite Vertretung ist problemlos möglich

Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung. Ich werde mich so schnell wie möglich bei Ihnen melden, um mit Ihnen das weitere sinnvolle Vorgehen in Ihrem Fall zu erörtern.

Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Im Falle einer Beauftragung vereinbare ich mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar. So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten entstehen.