Filesharing – Niederlage trotz mehrfacher Ermittlung von Anschluss

Filesharing – Niederlage trotz mehrfacher Ermittlung von Anschluss
20.05.2016295 Mal gelesen
Filesharer können auch unschuldig in das Visier der Musikindustrie geraten sein, wenn ihr Anschluss mehrfach mittels einer Filesharing Ermittlungssoftware ermittelt worden ist. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main.

Schulenberg & Schenk hatte im Auftrag der MIG Film GmbH einen Anschlussinhaber wegen Filesharing abgemahnt, weil er den urheberrechtlich geschützten Film "7 Below - Haus der dunklen Seelen" über die Tauschbörse u Torrent 3.1.2 im Internet verbreitet haben soll. Dies soll an einem Tag um 16.36 Uhr und um 22.40 Uhr geschehen sein. Sie forderte ihn wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung zur Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 400,- Euro auf.

Abmahnkanzlei berief sich auf mehrfache Ermittlung des Anschlusses

Doch der Abgemahnte wehrte sich und verwies darauf, dass die eingesetzte Ermittlungssoftware Observer unzuverlässig arbeitet. Demgegenüber berief sich die Kanzlei Schulenberg & Schenk darauf, dass die zweifache Ermittlung des Anschlusses durch das Loggen der IP-Adresse für die Zuverlässigkeit der Ermittlung sprechen würde. Infolgedessen spreche eine Vermutung dafür, dass der richtige Anschlussinhaber ermittelt worden ist.

Mehrfache Filesharing Ermittlung: Keine Vermutung der Richtigkeit

Das Amtsgericht Frankfurt am Main überzeugte diese Argumentation jedoch nicht. Es wies daher die Klage mit Urteil vom 09.05.2016 - Az. 31 C 2860/15 (96) - ab. Das Gericht verwies darauf, dass bei einer Mehrfachermittlung allenfalls dann für die zutreffende Ermittlung des Anschlusses spricht, wenn ein hinreichend großer Abstand von mindestens 24 Stunden zwischen den jeweiligen Zeitpunkten besteht. Dieser war hier jedoch nicht gegeben. Aus diesem Grunde musste der Rechteinhaber hier hinreichend darlegen und beweisen, dass es zu keiner Ermittlungspanne gekommen ist.

Fazit für Abgemahnte:

Diese Entscheidung des Amtsgerichtes Frankfurt am Main ist noch nicht rechtskräftig. Sie ist zu begrüßen, weil sonst schnell Unschuldige zur Haftung wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung wegen Filesharing herangezogen werden. Denn die eingesetzte Filesharing Ermittlungssoftware arbeitet längst nicht immer so zuverlässig, wie die Musikindustrie dies behauptet. Gerade bezüglich der hier verwendeten Software Observer haben bereits mehrfach Gerichte Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Arbeitsweise gehabt. Aus diesem Grunde sollten Sie bei einer Filesharing Abmahnung nicht in Panik geraten, sondern sich erst einmal an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden.

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