Abmahnung d. d. Schutt Waetke Rechtsanwälte i.A. der Tobis Film GmbH wegen des Uploads des Films „Southpaw“ über den Internetanschluss

Abmahnung d. d. Schutt Waetke Rechtsanwälte i.A.  der Tobis Film GmbH wegen des Uploads des Films „Southpaw“ über den Internetanschluss
01.02.2016172 Mal gelesen
Die Kanzlei Schutt/Waetke mahnt einen urheberrechtlichen Verstoß auf dem P2P-Netzwerk µTorrent ab. Der Vorwurf lautet: Upload des Films "Southpaw" ohne Zustimmung der Rechteinhaberin, der Tobis Film GmbH. Geforderte Zahlung: 732,50 EUR.

Der Vorwurf der Abmahnung:

In der vorliegenden Abmahnung geht die Kanzlei Schutt/Waetke gegen den Inhaber eines Internetanschlusses vor, der auf der Internettauschbörse µTorrent den Boxer-Film "Southpaw" hochgeladen haben soll. Der Film mit Jake Gyllenhaal in der Hauptrolle, sei auf diese Weise für andere Nutzer des Portals per Download verfügbar. Der Upload eines Werkes auf einer Internettauschbörse erfolgt jedoch sehr häufig ohne das Einverständnis des Rechteinhabers(hier: Tobis Film GmbH) und sei deshalb illegal. Ein solches Bereitstellen einer Filmdatei verstoße rechtlich gesehen gegen §§19a UrhG, 16 UrhG, dem Verbot des öffentlichen Zugänglichmachens sowie der Vervielfältigung ohne die erforderlichen Lizenzen.

Die Konsequenzen:

Als Konsequenz eines solchen Verstoßes, sofern er tatsächlich vorliegt, kann der Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz für die Beauftragung eines Rechtsanwalts geltend machen.

Schadensersatz:

So auch hier: Gemäß § 97 UrhG soll der Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden. Die Höhe eines angemessenen Schadensersatzes berechnet sich grundsätzlich nach der sogenannten Lizenzanalogie, also dem Betrag, die der Abgemahnte für die ordnungsgemäße Lizenz zur Veröffentlichung des Films hätte zahlen müssen. In dieser Abmahnung wird allerdings ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR veranschlagt und darauf verwiesen, dass eine Errechnung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie, einen höheren Betrag zur Folge hätte.

Unterlassung:

Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer Frist abzugeben sowie die Datei

zu löschen.

Aufwendungsersatz:

Gemäß § 97a Abs. 1 UrhG werden zudem die Kosten für die Beauftragung der Kanzlei Schutt/Waetke gefordert. Hier errechnet die Kanzlei Schutt/Waetke unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 1.517,50 EUR einen Aufwendungsersatz in Höhe von insgesamt 232,50 EUR

Daraus ergibt sich eine Gesamtforderung in Höhe von 732,50 EUR.

Wie sollten Sie auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren. Abmahnungen sind häufig sehr drastisch formuliert und können schnell einschüchternd wirken. Auch sind die geforderten Beträge teilweise sehr hoch angesetzt, sodass der Empfänger etwas überrascht ist und unsicher ist, wie man am geschicktesten mit der Abmahnung umgehen soll.

Bitte reagieren Sie nicht überstürzt, das bedeutet: Keine voreiligen Zahlungen an den Abmahner und keine vorschnelle Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung.

Sie sollten stattdessen innerhalb der Ihnen gestellten Frist aktiv werden und die Zeit nutzen, um sich Rechtsrat einzuholen. Denn bei einem fruchtlosen Verstreichen der Frist, kann gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Nichtsdestotrotz stehen Ihnen einige rechtliche Verteidigungsstrategien zur Verfügung. Die Verteidigung gegen Ihre Filesharing Abmahnung übernehmen wir gerne für Sie. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling vertritt bundesweit Abgemahnte wegen des Vorwurfs des illegalen öffentlichen Zugänglichmachens von Film- und Musiktiteln. Wenn auch Sie auf der Suche nach einer kompetenten Rechtsberatung mit umfangreicher Erfahrung bei der Verteidigung von Filesharing Abmahnungen sind, können Sie uns gerne kontaktieren.

Rufen sie uns an oder schicken Sie uns einfach Ihre Abmahnung zu und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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