Abmahnung d. Fareds Rechtsanwälte i.A.d. Spinnin´ Records BV wegen illegalem Filesharings des Musiktitels „Martin Solveig & GTA- Intoxicated“

Abmahnung d. Fareds Rechtsanwälte i.A.d. Spinnin´ Records  BV wegen illegalem Filesharings des Musiktitels „Martin Solveig & GTA- Intoxicated“
04.01.2016187 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft MBH mahnt im Auftrag der Spinnin´ Records BV wegen einer Urherberrechtsverletzung über den Internetanschluss bezüglich des Musiktitels „Martin Solveig & GTA- Intoxicated“ ab. Gefordert werden Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 389,50 EUR.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss, den Musiktitel "Intoxicated" des Genres "Future House" des französischen DJs Martin Solveig mittels eines Filesharing-Systems (P2P Netzwerk) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung wird zunächst dargelegt, dass die Spinnin´ Records BV die vollumfänglichen Rechte an der Tonaufnahme vom Produzenten erworben hat und ihr somit das Recht zusteht, den Musiktitel gemäß §§ 85, 19 a UrhG öffentlich zugänglich zu machen oder diese Handlung zu verbieten. Da das Angebot zum Download durch den Abgemahnten auf einer Filesharing-Plattform jedoch ohne Einwilligung der Spinnin´ Records BV erfolgt ist, sei diese Handlung als rechtswidrig einzustufen. Das Angebot zum Download stelle somit eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar.

Mit diesen Ausführungen fordert die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft den Abgemahnten dazu auf, binnen einer Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks (sog. Lizenzanalogie) und wird vorliegend auf 200,00 EUR beziffert.

Schließlich berechnen die Freds Rechtsanwälte Ermittlungskosten und Aufwendungsersatz für die entstandenen anwaltlichen Kosten. Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 389,50 EUR aufgefordert.

Haben auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharings erhalten haben, sind Sie nicht allein. Gerade bezüglich Urheberrechtsverletzungen mahnen einige Kanzleien für ihre Auftraggeber immer wieder vermeintliche Rechtsverstöße ab. Eine der größten unter ihnen ist die Kanzlei Waldorf Frommer.

Als Abgemahnter ist es zunächst zweitrangig, von welcher Kanzlei Sie abgemahnt wurden, wichtiger ist es, einige grundsätzliche Dinge zu beachten:

Eine Abmahnung wegen illegalen Uploads von Musik oder Filmen ist grundsätzlich ernst zu nehmen. Es handelt sich nicht um einen Betrugsversuch, der schlichtweg ignoriert werden kann. Sie sollten vor allem die genannte Frist beachten und innerhalb der Frist auf die Abmahnung reagieren. Ansonsten kann die Gegenseite versuchen gegen Sie eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die dann zusätzliche Kosten für Sie bergen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die angegebene Frist zu wahren und sich anwaltliche Hilfe auf dem Gebiet des Urheberrechts zu suchen.

Andererseits sollten Sie sich auch nicht unnötig aus der Ruhe bringen lassen. Auch, wenn die Drohungen einer Abmahnung häufig sehr drastisch formuliert sind, bringt Sie überstürztes Handeln nicht weiter, sondern kann dazu führen, dass Sie eine für Sie unvorteilhafte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder einen überhöhten Betrag als Schadensersatz bezahlen. Gerade bezüglich dieser beiden Aspekte bietet es sich an, Ihre Optionen Schritt für Schritt mit professioneller Hilfe durchzugehen und das Bestmögliche "herauszuholen". Im Optimalfall bedeutet das: Keine Zahlung an den Abmahner.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie gerne unsere Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Wir verstehen uns als Dienstleister auf dem Gebiet der Rechtsberatung, sodass bei uns stets die Belange und Bedürfnisse unserer Mandanten an erster Stelle stehen. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit uns und lassen Sie Ihren Fall vorläufig einschätz