Abmahnung, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH
19.11.2015173 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden weiterhin zahlreiche Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, deren Gegenstand unerlaubte Tauschbörsen-Nutzung, d.h. Filesharing im Internet ist.

In der Abmahnung, in der die Waldorf Frommer Rechtsanwälte illegales Filesharing und Rechtsverletzung an dem Film "Inherent Vice - Natürliche Mängel" i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH vorwirft, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 Euro gefordert.

Was ist zu tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat. Die Abmahnung zu ignorieren, kann zu weiteren Kosten  - etwa durch ein Eilverfahren  - führen. Aber auch von dem Unterzeichnen der in der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung ist abzuraten. An eine Unterlassungserklärung sind Sie bis ans Ende Ihres Lebens gebunden - und nicht "nur" 30 Jahre, wie oft falsch im Internet kursiert. Das hat der Bundesgerichtshof 2012 entschieden - Vertragspflichten erlöschen nicht automatisch nach 30 Jahren. Sie sollten also besser anwaltlich prüfen lassen, ob und wenn ja wie eine Unterlassungserklärung abgeben werden sollte.

Für Abgemahnte ist Anwaltsberatung durch besonders bewanderte Anwälte sehr wichtig, um teure Folgekosten zu vermeiden: Das Urheberrecht ist ein hochspezielles Rechtsgebiet. Suchen Sie sich also Experten. Dazu können Sie sich zum Beispiel an Fachanwaltstiteln orientieren. So verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung der Fachanwaltschaft für Urheber- und Medienrecht nur denjenigen Anwälten, die der Anwaltskammer besondere praktische Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht nachweisen. 

Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat - und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können. Anwaltlich wird geprüft werden,

  • ob überhaupt und wenn ja, wie - d.h. mit einer modifizierten Unterlassungserklärung - auf die Forderung der Gegenseite reagiert werden sollte und
  • ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe, Zahlungsforderungen berechtigt sind.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise in vielfältiger Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen, www.medienrechtfachanwalt.de.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen, www.kanzlei-wienen.de, weitere Informationen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Übrigens: Einkommensschwache Bürger können Beratungshilfe am Amtsgericht beantragen und zahlen dann lediglich 15 Euro für die anwaltliche Vertretung, die im Einzelfall erlassen werden können. Mehr dazu erfahren Sie hier zum Beispiel, wenn Sie Beratungshilfe in einem Amtsgericht in  Berlin beantragen. 

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Gerne können Sie Ihre Anfrage über unser Online-Formular unverbindlich stellen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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