Waldorf Frommer-Abmahnung: "The Simpsons - The Man Who Came To Be Dinner, TV Folge"- Was ist zu tun?

Abmahnung Filesharing
09.10.2015180 Mal gelesen
Aktuell liegt mir wieder eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München vor. In diesem Fall mahnt die Kanzlei im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen Filesharings ab. Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten und benötigen schnelle und effiziente Hilfe von einem auf Waldorf Frommer-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt? Dann bin ich Ihr Ansprechpartner bundesweit.

1. Was ist Gegenstand der Waldorf Frommer-Abmahnung?

Meinem Mandanten wird vorgeworfen, in einer Tauschbörse im Internet das urheberrechtlich geschützte Werk "The Simpsons - The Man Who Came To Be Dinner, TV Folge" öffentlich zugänglich gemacht und zum illegalen Download angeboten zu haben. Hierbei wird davon ausgegangen, dass mein Mandant als Anschlussinhaber Täter der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies entspricht zunächst der in der Rechtsprechung geltenden Täterschaftsvermutung. Diese soll eine Erleichterung für den verletzten Rechteinhaber darstellen, welchem es naturgemäß schwerfällt, nachzuweisen, wer genau die Rechtsverletzung begangen hat. Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte wird daher immer der Anschlussinhaber abgemahnt.

2. Was wird in der Waldorf Frommer-Abmahnung gefordert?

Zunächst wird verlangt, dass mein Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben soll. Durch diese verpflichtet sich der Unterzeichnende für einen Zeitraum von 30 Jahren dazu, die abgemahnten Werke nicht öffentlich im Internet, insbesondere in Tauschbörsen zugänglich zu machen und zum Download anzubieten. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung verpflichtet sich der unterzeichnende Anschlussinhaber zur Zahlung einer empfindlich hohen Vertragsstrafe, welche je Rechtsverstoß 5.000 € und mehr betragen kann.

Zudem soll mein Mandant aufgrund der Urheberrechtsverletzung Schadensersatz leisten. Waldorf Frommer verlangt 300,00 € vom Anschlussinhaber.

Schließlich verlangt Waldorf Frommer die Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren für die Erstellung der Abmahnung in Höhe von 169,50€. Dabei wird von einem Gegenstandswert in Höhe von 1.300,00 € ausgegangen (1.000,00 € Unterlassungsanspruch und 300,00 € Schadensersatzanspruch). Hierzu ist zu sagen, dass der Anspruch der Höhe nach gerechtfertigt wäre, wenn denn der Vorwurf berechtigt wäre. Eine jüngere Entscheidung des BGH hat derartige Schadensersatzsummen bestätigt.

Gleichzeitig droht Waldorf Frommer damit, im Falle der Nichtzahlung vor Gericht darzulegen, dass die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 1.000,00 € aufgrund der Schwere und des Umfangs der Rechtsverletzung unbillig ist, so dass weitaus höhere Rechtsanwaltskosten anzusetzen sind. Damit soll der abgemahnte Anschlussinhaber zu schnellem Zahlen bewegt und unter Druck gesetzt werden. Ob die Sichtweise von Waldorf Frommer vor Gericht Bestand haben würde, darf bezweifelt werden. Jedoch kommt es natürlich immer auf den Einzelfall und dem Umfang der Rechtsverletzungen an.

3. Wie sollten Sie reagieren?

. Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen
. Auf keinen Fall allein die Gegenseite kontaktieren und dieser Informationen an die Hand geben.
. Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und keine voreiligen Zahlungen leisten, bei Abmahnungen gilt "in der Ruhe liegt die Kraft"
. Ignorieren Sie jedoch nicht die gesetzte Frist, sondern suchen sich innerhalb dieser einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Abmahnung prüfen und eine passende Strategie für Sie erarbeiten.

4. Wie ich Ihnen bei einer Abmahnung wegen The Simpsons - The Man Who Came To Be Dinner" helfe?

Ich gebe Ihnen zunächst eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrem individuellen Fall und zu den damit verbundenen Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

Wenn Sie mich danach mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen, übernehme ich Ihre interessengerechte, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bundesweit und erarbeite eine individuelle Verteidigungsstrategie für Sie. Die außergerichtliche Vertretung erfolgt zu einem Ziel meiner Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, wobei es immer auf die Umstände im Einzelfall ankommt. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen vollständig abwehren, in anderen Fällen zumindest reduzieren. Ich erörtere ausführlich mit Ihnen, welche Möglichkeiten der Verteidigung und Argumentation es gibt.

Gegenstand meiner Vertretung ist zunächst eine eingehende Überprüfung der an Sie adressierten Abmahnung auf die Ihnen vorgeworfenen Rechtsverstöße. Grundsätzlich wird zunächst der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses abgemahnt, da wie bereits gesagt die Vermutung gilt, dass dieser den Rechtsverstoß begangen hat. In vielen Fällen lässt sich diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa, weil der Anschlussinhaber den Anschluss nicht allein nutzt, sondern neben weiteren im Haushalt lebenden Personen wie Mitbewohnern, Partnern oder Kindern. Keinesfalls sollte man sich von den mehrseitigen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer abschrecken lassen, welche durch das Zitieren diverser Rechtsprechung den Eindruck erwecken wollen, der vorgeworfene Rechtsverstoß sei unwiderlegbar. Die Rechtslage ist nicht so klar wie von ihnen dargestellt.

Darüber hinaus nehme ich eine Überprüfung der Abmahnung auf formelle Fehler, welche zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen, vor. Gemäß § 97 a Abs 2 Satz 2 UrhG ist eine Abmahnung die nicht die Informationspflichten des § 97 a Abs. 2 Satz 1 UrhG erfüllt, unwirksam mit der Folge, dass der Abgemahnte bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung gemäß § 97 a Abs. 4 UrhG einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsverteidigungskosten hat.

Ihr Vorteile durch meine Tätigkeit

. kostenlose telefonische Ersteinschätzung!
. Schnelle Bearbeitung
. Umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen
. Effektive Vorgehensweise
. Fairer Pauschalpreis
. Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende!

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder anderen Rechtsanwälten wegen Filesharings erhalten, kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder über das Kontaktformular. Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail zukommen lassen. Ich rufe Sie zurück und erteile Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Ich vertrete Sie bundesweit.

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