Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. 20th Century Fox Entertainment GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebots („Let´s Be Cops - Die Party Bullen“- Film

Abmahnung d. Waldorf Frommer i.A.d. 20th Century Fox Entertainment GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebots („Let´s Be Cops - Die Party Bullen“- Film
07.10.2015116 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen illegalem Tauschbörsenangebots über den Internetanschluss bzgl. des Films „Let´s Be Cops - Die Party Bullen“ ab. Gefordert werden Schadens- und Aufwendungsersatz i.H.v. insgesamt 815 EUR.

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, über deren Internetanschluss, den Film "Let´s Be Cops- Die Party Bullen" auf illegalen Tauschbörsen (P2P Netzwerk/Filesharing) angeboten zu haben. Im Schreiben wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gerügt.

Nach § 19a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur dem Rechtsinhaber zu, in diesem Fall der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Da das Angebot auf der Filesharing-Plattform jedoch ohne Einwilligung der 20th Century Fox Home Entertainment Germany GmbH erfolgt, ist diese Handlung als rechtswidrig anzusehen.

Darüber hinaus führt die Kanzlei Waldorf Frommer aus, dass ein Verstoß gegen § 16 UrhG vorliege, der eine mit dem Angebot bzw. dem Download einer Datei einhergehende Vervielfältigung untersagt.

Mit diesen Ausführungen übersendet die Kanzlei Waldorf Frommer eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden sollen.

Zudem soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks (sog. Lizenzanalogie) und wird vorliegend auf pauschal 600,00 EUR beziffert.

Schließlich berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer einen Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR für die entstandenen anwaltlichen Kosten unter Zugrundelegung eines Streitwerts in Höhe von 1.600 EUR.

Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 815,00 EUR aufgefordert.

?

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Die Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgt Urheberrechtsverletzungen. Meist werden diese Verstöße über sogenannte Intertnettauschbörsen (z.B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, kann eine Abmahnung folgen. Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen bundesweit helfen.

Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling bietet Ihnen eine umfassende, fundierte juristische Betreuung im Urheberrecht, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Sie können uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Wir werden den Fall dann für Sie einschätzen und das weitere Vorgehen planen.

Kontakt:

SCHARFENBERG · HÄMMERLING?Rechtsanwälte


Hamburg:

Johnsallee 7

20148 Hamburg

Fon: 49 (0)40/ 533 087 - 20

Fax: 49 (0)40/ 533 087 - 30

Mail: mail@shrecht.de


Berlin:

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Fon: 49 (0)30/206 494 - 05

Fax: 49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de


Weitere Informationen erhalten Sie unter:?

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de?oderwww.abmahnung-hilfe.info