Abmahnung Waldorf Frommer: "Kingsman - the Secret Service, Film" - kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung Waldorf Frommer: "Kingsman - the Secret Service, Film" - kostenlose Ersteinschätzung
04.09.2015266 Mal gelesen
Haben Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erhalten und wissen nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen? Dann geht es Ihnen wahrscheinlich wie vielen anderen Abgemahnten. Kurze Fristen, angekündigte gerichtliche Schritte und hohe Schadensersatzansprüche führen zu großer Verunsicherung. Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Waldorf Frommer-Abmahnungen und vertrete auch Sie kompetent und effektiv gegen unliebsame Abmahnungen wegen Filesharings.

Was wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen?

Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung im Rahmen sogenannter Tauschbörsen ab. Mein Mandant als Abgemahnter Anschlussinhaber soll angeblich das urheberrechtlich geschützte Filmwerk " Kingsman: The Secret Service" weltweit über bittorrent zum Herunterladen angeboten haben.

Was wird verlangt?

Mein Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, durch welche er sich lebenslang verpflichtet, den angeblich begangenen Rechtsverstoß nicht mehr zu begehen. Weiter soll er Schadensersatz zahlen. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung wird ihm hier ein pauschales Vergleichsangebot in Höhe von 600,00 € unterbreitet. Zudem soll mein Mandant die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite in Höhe von 215,00 € tragen.

Wie ist zu reagieren?

Wichtig ist es in erster Linie, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Aus Erfahrung weiß ich, dass viele Abgemahnte aufgrund der sehr kurzen Fristen und der oft hohen Zahlungsforderungen hilflos sind und sich vorschnell mit dem Abmahner in Verbindung setzen. Dabei geben die Abgemahnten der Gegenseite Informationen an die Hand, welche später gegen sie verwendet werden können, etwa, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Sie sollten sich daher keinesfalls eigenmächtig mit der Gegenseite auseinandersetzen. Ebenso sollten Sie weder die geforderten Beträge zahlen noch (und dies ist noch viel wichtiger) die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, ohne dass Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragt haben.

Was Sie jedoch auf keinen Fall tun sollten, ist es, die gesetzten Fristen zu ignorieren. Oft liest man in Foren, man solle nichts unterzeichnen und die Abmahnung ignorieren. Immer wieder wird auch behauptet, Filesharing-Abmahnungen seien unzulässige, weil rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen. Dies ist jedoch ein gefährlicher Trugschluss. Sollte der behauptete Rechtsverstoß tatsächlich von Ihnen verschuldet worden sein und lassen Sie die Ihnen gesetzte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung außer Acht, kann dies im Falle einer Unterlassungsklage hohe Gerichts- und Anwaltskosten nach sich ziehen.

Dies sollten Sie vermeiden, indem Sie innerhalb der gesetzten Reaktionsfrist einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Wie ich Ihnen helfe:

Als Rechtsanwalt bin ich auf das Urheberrecht, insbesondere auf die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen spezialisiert. Ich weiß daher genau, welche Fallstricke an welcher Stelle lauern und welche Taktik in Ihrem individuellen Fall angezeigt ist.

Sie können mir Ihre Abmahnung entweder per E-Mail zukommen lassen und ich teile Ihnen nach kurzer Durchsicht derselben im Rahmen eines kostenlosen telefonischen Erstkontaktes die Erfolgsaussichten mit oder aber Sie kontaktieren mich direkt unverbindlich per Telefon und schildern mir Ihren Fall.
Sollten Sie mir dann das Mandat erteilt haben, führe ich die Korrespondenz mit der Gegenseite und wehre die Ansprüche je nach Fallgestaltung entweder gänzlich ab oder versuche die Forderungen zu reduzieren.

Ihr Vorteile durch meine Tätigkeit

. kostenlose telefonische Ersteinschätzung!
. Schnelle Bearbeitung
. Umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen
. Effektive Vorgehensweise
. Fairer Pauschalpreis
. Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende!

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer oder anderen Rechtsanwälten wegen Filesharings erhalten, kontaktieren Sie mich gern telefonisch. Alternativ können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail zukommen lassen. Ich rufe Sie zurück und erteile Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Ich vertrete Sie bundesweit.

Soforthilfe: 030 2044303 oder 0163 8401535

rechtsanwalt david geßner