Klage durch rka Rechtsanwälte für TopWare Entertainment GmbH

Abmahnung Filesharing
02.09.2015248 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegt aktuell eine Klage der rka Rechtsanwälte aus Hamburg vor. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte klagt im Auftrag des Insolvenzverwalters der TopWare Entertainment GmbH insgesamt einen Betrag in Höhe von 850,00 € an Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten ein.

Die Mandantschaft hatte im Jahr 2011 eine Abmahnung erhalten, wonach über deren Internetanschluss Ende 2010 das Computerspiel "Two Worlds II" zum Download für Dritte bereit gehalten worden sei.

Die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht anwaltlich vertretene Mandantschaft hatte auf die Abmahnung nicht bzw. nicht ausreichend reagiert. Daher beantragte rka Rechtsanwälte Ende des Jahres 2014 einen Mahnbescheid, wohl in der Absicht, die drohende Verjährung der geltend gemachten Ansprüche zu verhindern.

Gegen den Mahnbescheid legte die Mandantschaft Widerspruch ein. Nach Erhalt der Anspruchsbegründung durch rka Rechtsanwälte beauftragte die Mandantschaft sodann meine Kanzlei mit ihrer Vertretung.

Ende des Jahres 2014 wurde über das Vermögen der TopWare Entertainment GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Klagebegründung wird jedoch ausgeführt, dass der Insolvenzverwalter das Mahnverfahren wieder aufgenommen und ins streitige Verfahren überführt habe.

Auch wenn bereits ein Mahnbescheid oder sogar eine Klage wegen angeblicher Ansprüche aufgrund von Filesharing vorliegt bestehen je nach dem konkreten Einzelfall durchaus noch gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Forderungen zu verteidigen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die angebliche Urheberrechtsverletzung schon längere Zeit zurückliegt. Dann könnten die geltend gemachten Ansprüche zumindest zum Teil bereits verjährt sein.

Häufig ist aber auch der beklagte Anschlussinhaber gar nicht selbst für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung verantwortlich. Dies kann z.B. dann der fall sein, wenn der Internetanschluss auch noch von weiteren Personen genutzt wird (Familienmitglieder, Mitbewohner einer Wohngemeinschaft, Besucher).

Wenn Sie ebenfalls eine Klage oder einen Mahnbescheid von rka Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der TopWare Entertainment erhalten haben berate ich Sie gerne und vertrete gegebenenfalls Ihre Interessen.