„Shaun das Schaf“ – Waldorf Frommer mahnt ab

„Shaun das Schaf“ – Waldorf Frommer mahnt ab
20.08.2015133 Mal gelesen
Im Namen der Studiocanal GmbH mahnen die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Shaun das Schaf“ ab.

"Shaun das Schaf" lief im März 2015 in den deutschen Kinos und basiert auf der gleichnamigen britisch-deutschen Fernsehserie, die seit dem Jahr 2007 in Deutschland im Fernsehen zu sehen ist.

Mittels einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire soll der Abgemahnte den Animationsfilm anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Da die Rechteinhaberin, die Studiocanal GmbH, ihre erforderliche vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung nicht erteilt hat, erfolgte diese illegal.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) den Betroffenen nun zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist, der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Werkes auf.

Wie gehe ich am besten gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie dieses nicht ignorieren. Das "nichts tun" kann dazu führen, dass die Gegenseite vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.

Die Abmahnung sollte von einem im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Dieser kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung auf die nötigsten Angaben reduzieren.

Die Kontaktaufnahme mit Waldorf Frommer sollten Sie unterlassen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und zudem ist es möglich, das probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung sinnlos ist.

Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung, die meine Kinder begangen haben?

Eltern müssen als Aufsichtspflichtige grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass ihre im Haushalt lebenden Kinder keine Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes Filesharing begehen. Andernfalls können sie als Störer in Anspruch genommen werden. Allerdings haften Eltern nicht für das Verhalten ihrer Kinder, sofern sie sämtliche Überwachungspflichten erfüllt haben. In der Regel ist ausreichend, dass die Eltern die Kinder entsprechend belehrt und ihnen widerrechtliche Tauschbörsen-Aktivitäten verboten haben. Eine dauerhafte Überwachung ist dagegen nicht erforderlich, es sei denn es liegen Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vor. Die genauen Anforderungen richten sich auch nach dem Alter der Kinder.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie mit unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de in Kontakt treten. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!