Notruf Abmahnung: Waldorf-Frommer-Abmahnungen 2015 nehmen deutlich zu. Tausende Verbraucher sind betroffen

Notruf Abmahnung: Waldorf-Frommer-Abmahnungen 2015 nehmen deutlich zu. Tausende Verbraucher sind betroffen
21.06.2015178 Mal gelesen
Die Abmahnungen der Abmahnungsspezialisten Waldorf Frommer nehmen deutlich zu. Waldorf Frommer haben die größte Abmahnwelle im Jahre 2015 gestartet. Vermutlich sind abertausende von Verbrauchern betroffen.

Die Abmahnungen der Abmahnungsspezialisten Waldorf Frommer nehmen deutlich zu. Waldorf Frommer haben die größte Abmahnwelle im Jahre 2015 gestartet. Vermutlich sind abertausende von Verbrauchern betroffen.

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Im Anschluss an die drei neuen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Thema Filesharing vom 11. Juni 2015 fühlt man sich bei Waldorf Frommer offensichtlich gestärkt.

Was war geschehen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit drei Urteilen am 11. Juni 2015 zwar seine allgemeine Linie zur Eltern-Haftung bei Urheberrechtsverstößen ihrer Kinder bestätigt, in den drei Filesharing-Fällen wie bei Waldorf Frommer Abmahnungen aber die Revision der jeweils beschuldigten Eltern gegen Urteile der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Eltern hatten nach Meinung der Bundesrichter nicht nachweisen können, dass sie die ihnen zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen nicht begangen hatten (Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14).

Grundsätzlich haften Eltern auch weiterhin nicht, wenn sie ihre Kinder darüber aufgeklärt haben, dass die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Filesharing-Anwendungen gesetzeswidrig ist sowie ihnen die Teilnahme an Filesharing verboten wurde. In den entschiedenen Fällen hatten die beklagten Eltern das nicht glaubhaft machen können oder unterlassen.

Der Bundesgerichtshof hält das übliche Verfahren, in dem ein Dienstleister der Musikindustrie die IP-Adressen von mutmaßlichen Filesharern ermitteln, für grundsätzlich geeignet, die Täterschaft des Anschlussinhabers nachzuweisen. Der ist dann in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Dies gelang in einem der Fälle einer Familie nicht, die angegeben hatte, zum Zeitpunkt der Tauschbörsennutzung im Urlaub in Spanien gewesen zu sein und alle technischen Geräte einschließlich Router abgeschaltet zu haben.

Was passiert jetzt?

Offensichtlich hat man bei Waldorf Frommer sehnsüchtig auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gewartet, bevor man wieder zuschlägt. Man war gut vorbereitet. Kaum ging die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heraus, wurden offensichtlich Abertausende von Abmahnungen von Waldorf Frommer verschickt.

Dabei geht es nicht um Filme sondern auch um Serien, wobei im letzteren Fall regelmäßig einzelne Folgen betroffen sind.

Waldorf Frommer mahnt meist im Auftrag folgende Unternehmen ab. (Beispiele)

  • Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Universum Film GmbH

Dabei geht ist aktuell um folgende Werke: (nicht vollzählig)

  • "Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH
  • "Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
  • "Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
  • "Can a Song Save Your Life?" im Auftrag der Studiocanal GmbH
  • "Sleepy Hollow - Serie" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • "3 Days to Kill" im Auftrag der Universum Film GmbH
  • "Life of Pi" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • "Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH


Die Abmahnungen von Waldorf Frommer haben im Jahr 2015 regelmäßig den identischen Wortlaut.

Es wird die Unterlassungserklärung gefordert sowie eine Geldzahlung, pro Film 815 €, pro Folge einer Serie ca. 500 €.

Wichtig:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Rufen Sie nicht bei Waldorf Frommer an.
  • Geben Sie gegenüber Waldorf Frommer keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Zahlen Sie nichts.

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